Grundstückskauf

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben von der Stadt Düsseldorf vor ca. 2 Jahren ein Grundstück gekauft.
Da hier Grundstücke mehr als Mangelware sind haben wir folgende Kaufvertrags-Passagen akzeptiert:

  • 773 qm gegenwertiger Zustand, ohne Gewähr für einen bestimmten Flächeninhalt

  • Die Rechte des Käufers wegen Sachmangel des Kaufgegenstanden werden ausgeschlosssen, es sei denn, der Verkäufer hat den Sachmangel arglistig verschwiegen

  • Die Bauarbeiten sind so zu fördern, dass der Neubau spätestens 2 Jahre nach Beurkundung des Kaufvertrages schlüsselfertig und bezugsfertig hergestellt ist.

Hintergrund:
Wir haben damals das Grundstück in der Größe von 773 qm gekauft, dieses beinhaltete aber einen seitlichen Grünsteifen in der Größe von ca. 200 qm, den wir nicht bebauen, aber erhalten und pflegen müssen.
Ich habe damals darauf hingewiesen, dass diser Grünstreifen doch wohl nicht den vollen Baulandpreis kosten könnte, sondern wie bei amtlich bestellten Gutachtern nur mit einem
Gartenland-Anteil berücksichtigt werden kann.
Das hat die Stadt ausdrücklich verweigert.
Wir mußten für jeden qm zum vollen Baulandpreis bezahlen.
Dies alles wurde vom Katasteramt der Stadt Düsseldorf abgewickelt.
(Erpressung, weil die Stadt Düsseldorf zwar genug Grünflächen hat, aber diese aufgrund der momentan vorherrschenden politischen Klasse, nicht ausweist, weil sonst deren ältere Häuser im Wert sinken würden, das Bauland wird künstlich knapp gehalten–> dies nur am Rande).

Als wir dann unseren Bauantrag eingereicht haben, wurden für die Berechnung der entsprechenden Kennziffern die o.g. 773 qm angesetzt.
Dann hat aber wieder das Bauamt der Stadt Düsseldorf uns aufgefordert, die Grundstücksgröße neu von einer Landvermesserung vermessen zu lassen und wir müßten den Grünstreifen, den wir voll bezahlt hatten und der bei allen anderen Grundstücken mitzählen würde, herausrechnen.
Also hatten wir nur noch eine Grundstücksfläche von 505 qm
als Berechnungsgrundlage.
Das war der erste Streich vom Bauamt.

In der Düsseldorfer Tageszeitung wurde im letzten Jahr sogar veröffentlicht (obwohl die Rheinische Post sonst immer pro Stadt Partei ergreift), dass Bauanträge für Einfamilienhäuser in Düsseldorf eine Bearbeitungszeit von ca. 1 Jahr haben.
In der Regel dauern Bauanträge max. in anderen Bauämtern 6 Wochen, oder man reicht einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren ein und wenn man nichts von dem entsprechenden Bauamt hört, kann man nach 6 Wochen mit dem Bau beginnen.

Nachdem wir den Bauantrag eingereicht hatten, erhielten wir kurz bevor die 6 Wochen abgelaufen waren eine Aufforderung, was wir angeblich noch für Unterlagen einreichen müßten
(Geländermodellierungsplan etc.).
Auch so etwas ist bei anderen Bauämtern in Deutschland unüblich.

Dann kam die nächste Verzögerung. Wir sollten für unsere geplante Doppelhaushälfte eine Anbauverpflichtug unterschreiben und diese ins Grundbuch eintragen lassen.
Nur wir, nicht die Nachbardoppelhaushälfte.
Dieses Vorhaben war mehr als suspekt, weil wir ein Doppelhaushälften-Grundstück gekauft hatten und somit von vorne herein feststand, dass angebaut werden mußte.

Die Nachbar-Doppelhaushäfte bekam diese Aufforderung übrigens nicht, weil die Baupartei sich über die schleppende Bearbeitung des Sachbearbeiters (der auch unserer Meinung häufiger krank als im Amt war) beschwert hatten und somit eine andere Sachbearbeiterin (die wohl mehr Ahnung hatte)
zugeteilt bekommen hatten.

Jetzt zu meiner Frage:
Das Katasteramt fragt jetzt nach, ob wir die Bezugfährigkeit bis Ende März hergestellt haben.
Das können wir nicht schaffen, 1) weil die Nachbardoppelhaushälfte uns mehrmals bei unseren Arbeiten blockiert hat und weil 2) man aufgrund des noch vorherrschenden Wasserschutzgebietes eine nochmalige Sondergenehmigung für eine Erdwärmepumpe braucht, die auch mehr als nur lange
vom Umweltamt der Stadt Düsseldorf bearbeitet wurde und 3) die eigentliche Baugenehmigung mehr als 1 Jahr (wie auch in der Zeitung geschrieben benötigt hatte.)

Ich kann verstehen, dass man eine Frist von 2 Jahren gesetzt bekommt, aber dann müßten doch auch normale Verhältnisse vorliegen, dass eine Baugenehmigung innerhalb von 6 Wochen ersteilt wird.

Wenn wir die Bezugsfertigkeit nicht erreichen ist die Stadt berechtigt, das Grundstück (zu einem niedrigen Preis ) zurück zu kaufen oder einen Nachschlag auf den damals gezahlten Kaufpreis zu verlangen.
Man kann davon ausgehen, dass sie versuchen wird dies durchzusetzen, wenn man die Presse verfolgt.
Die Stadt Düsseldorf, die angeblich schuldenfrei ist und anscheinend Defizite bei den ausgelagerten privatisierten Tochterunternehmen auflaufen läßt, aber Geld für Prestige-objekte hat, nimmt die Bürger aus, wo es nur geht.

  1. Haben wir eine realistische Chance uns gegen das vorgenannte Zenario zu währen, weil es insbesondere andere Abteilung der Stadt waren, die einige Verzögerungen zu vertreten haben?

  2. Haben wir noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, dass uns 773 qm verkauft wurden, aber in Wirklichkeit nur 505qm als Grundstück für die Bebauung anerkannt wurden und wir trotzdem dafür den vollen Kaufpreis zahlen mußten.
    Ein Amt verkauft 773 qm und das andere Amt erkennt diese nicht an, im Gegenteil wir mußten die Ausfertigungen der Landmesserin von 773 qm auf 505 qm erneut bezahlen.

  3. Auch waren zwischendurch Akten zu unserem Bauantrag verschwunden, die von einem Gebäude des Umweltamtes ins Nachbargebäude Bauamt transportiert werden müssen.
    Danach wurde unser Architekt aufgefordert wieder alles neu für das Umweltamt einzureichen.

Ich weiss viel Text, aber vielleicht dadurch sehr eher nachvollziehbar.

Bei allen Experten möchte ich mich an dieser Stelle für die Hilfe schon einmal bedanken.

Ganz klar - nehmen Sie sich einen Fachanwalt für privates Baurecht, alles andere wäre eine fatale Entscheidung

Viel Erfolg
cosis

Liebe Christine,
es tut mir leid, aber im Zivilrecht kenne ich mich nicht so gut aus. Ich kann Ihnen nur raten, sich mit dem Problem an die Verbraucherzentrale zu wenden. Das kostet zwar einen Obolus, aber Sie sind auf der sicheren Seite.
MfG Katja

Hallo Christine_2011,

ich habe Deine Anfrage mehrmals gelesen; Du hast recht: viel Text, der teilweise verwirtt und auch viele Emmutionen beinhaltet.

Ich würde Dir gerne hinweise geben.

Schreibe mir doch einfach einmal in einer schönen Aufstellung:

Datum
Vorgangsbeschreibung

Nur eines kann ich jetzt schon sagen: Wenn Du ein Grunstück mit teileweise Bauland und teilweise Garten kauftst, ist immer der Kaufvertrag maßgebend.

Vielleicht kannst Du mir ja die entsprechenden Passsagen über mitteln.

Meine Anschrift

[email protected]

Bis bald, ich helfe gerne

MfG

Stefan Seidel

Hallo,

ich kann Ihnen da eigentlich nur raten, im Falle eines Falles einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ohne die Unterlagen zu kennen, lässt sich dazu keine verlässliche Aussage treffen. Aber richtig wäre es nach meinem Empfinden nicht, wenn es so käme, wie Sie das befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Danke