Weiß jemand wie hoch eine Mauer auf der Grundstücksgrenze sein darf?
(Rheinland-Pfalz)
Weiß jemand wie hoch eine Mauer auf der Grundstücksgrenze sein
darf?
(Rheinland-Pfalz)
In RP und auch anderswo wird soetwas zu aller erst in örtlichen Satzungen geregelt. Also bitte bei der Gemeinde erfragen.
Sollte dort keine Regelung dazu erlassen worden sein, gilt üblicherweise die ortsübliche Höhe als zulässig und geboten.
Und jetzt direkt aus § 39 II NachbarrechtsG RP:
Läßt sich eine ortsübliche Einfriedung nicht feststellen, so gilt ein 1,2 m hoher Zaun aus festem Maschendraht als ortsüblich.
Grüße,
Dietmar