Grundstücksmietverträge

Wenn ein Grundstück für eine Dauer von vier Jahren mit einer anschließenden jährlichen Kündigungsmöglichkeit abgeschlossen wird, handelt es sich dann um einen befristeten Vertrag (obwohl kein definitives Ende gesetzt wird) oder einen unbefristeten mit Kündigungsausschluss (obwohl diese Klausel im Vertrag fehlt?

Da es sich nicht um einen Mietvertrag für Wohnraum handelt, ist dies einen Mietvertrag für eine Dauer von vier Jahren mit einer anschließenden jährlichen Kündigungsmöglichkeit, der bis auf Weiteres (also unbefristet) gilt.

vnA

Hallo,

es geht also um einen Vertrag, welcher eine Laufzeit von 4 Jahren hat und sich dann automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wenn er nicht gekündigt wird?
Bei Mietverträge über Grundstücke ist dies zulässig. Einizigste Bedingung, der Mietvertrag muß schriftlich geschlossen werden, sonst greift § 550 BGB.
Mir scheint, deine Frage zielt auf § 575 BGB ab, dieser gilt aber nur für Wohnraummietverträge.

Gruß

Joschi