Grundstückspacht: Umlage Kanalbaumaßnahme

Hallo zusammen,

in einem Pachtvertrag (aus 1970, neue Bundesländer) für ein kleines Grundstück (ca. 400qm), Garten u/o landwirtschaftliche Nutzung, ist bezüglich Umlagen für Steuern, Abgaben, Beiträge usw. nichts vereinbart. Die Gemeinde legt für dieses Grundstück, scheinbar ohne Wissen des Eigentümers, einen Abwasseranschluss und verrechnet einen Beitrag für diese Maßnahme an den Eigentümer.

Fragen:
Darf der Eigentümer diese als Umlage dem Pächter verrechnen?
Wenn ja, direkt und gesamt in einem Betrag oder über Umlage über Erhöhung des Pachtzinses?

Ein gutes Neues Jahr 2009
und Gruß
Der Franke

Ergänzung
Hallo nochmal,

die geschilderte Frage ist für Pächter und Verpächter gleichermaßen von Bedeutung. Die Höhe des Beitragsbescheids beträgt ca. das 20-fache der „ortsüblichen“ Jahrespacht. Verpächter betrachtet derartige Kosten als unangemessen und unwirtschaftlich, da sein Eigentum im Wert vernichtet wird, der Pächter befürchtet entsprechend Kündigung des Pachtvertrages. Eine Einigung der beiden Parteien tendiert ausschließlich zu Lasten des Pächters (zahlen oder Kündigung).

Gruß
Der Franke