Grundstückspreise

Hallo zusammen !

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Grundstückspreise im Ortsteil Klein Lafferde (Lengede), Katzenwinkel gehandelt werden ? Im voraus vielen Dank. Gruß. PF

Hallo,

Kann mir jemand sagen, wie hoch die Grundstückspreise im
Ortsteil Klein Lafferde (Lengede), Katzenwinkel gehandelt
werden ? Im voraus vielen Dank. Gruß. PF

Die Preise kann ich Dir nicht mitteilen. Jedoch ein Tipp. Jede Gemeinde ist verpflichtet eine sogenannte „Richtwerte-Datei“ oder wie sonst diese Dateien sich nennen zu führen. Diese Daten sind überwiegend bei den Gutachterstellen der Kommunen vorhanden. Frage daher bei der Gemeinde nach, oft wird die Sammlung auch unter dem Namen „Grundstückspreise“ geführt.

Gruss Günter

Hallo Patric,

bei verschiedenen Ämtern (z.B. Bauamt), Banken aber auch Maklern kannst Du eine sog. Bodenrichtwertkarte finden. Dort sind die üblichen Werte pro m2 eingetragen. Für ein Dorf kann es durchaus sein, daß es mehrere verschiedene Preise gibt, ja nachdem, ob der Boden als Bauland, Bauerwartungsland, Grünland, Garten etc. bewertet ist.
Bei uns im Dorf schwanken die Preise von knapp über 100 Euro/m2 bei Bauland bis zu knapp 5 Euro /m2 bei Ackerland.
Und selbst bei Bauland gibt es, je nach Lage deutliche Unterschiede.

Aus derFerne läßt sich also nichts!!! sagen, ein Gang zum Bauamt dürfte am ehesten Klärung bringen.

Gandalf

Ergänzung
Ganz so einfach ist das nicht.

Der Richtwert ist für ein Vergleichsgrundstück. Dazu muss amn dann noch eine Umindizierung vornehmen für sein tatsächliches Grundstück.

Christian

Hallo Christian,

ich kenne die Richtwertkarte so, dass alle notariellen Verträge in der Kommune ausgewertet, einzelnen Richtwertzonen zugeordnet und dann der Mittelwert mit Obergrenze und Untergrenze berechnet wird. Dabei haben wir auf bebaute und unbebaute Grundstücke die Richtwertkarte 1995 aufgebaut. Ob es zwischenzeitlich hierzu gesetzliche Vorschriften gibt und die Richtwertkarte nach anderen Kriterien zu erstellen ist, ist mir unbekannt. Ich jedenfalls hatte seinerzeit das Vergnügen zuerst einen Mietspiegel zu konzipieren, der heute noch amtlich zugelassen ist und danach habe ich die Richtwertkarte der Stadt erstellt.

Gruss Günter

Der Richtwert ist für ein Vergleichsgrundstück. Dazu muss amn
dann noch eine Umindizierung vornehmen für sein tatsächliches
Grundstück.

Christian

Hallo Günther,

die Richtwerte beziehen sich auf ein Vergleichsgrundstück mit soundsoviel qm. Somit muss man bei einem wesentlich grösseren oder kleineren Grundstück Zu- oder Abschläge hinzurechnen. Diese Zu- und Abschläge werden im Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses miterwähnt.

Weiterhin ist eine Anpassung bezüglich der GFZ nach Wertermittlungsrichtlinie durchzuführen.

Christian