Grundstücksrecht

Hallo Rechtsexperten,
wir haben bei uns im Haus ein Badezimmer quasi im 2. Stock, darunter befindet sich unser Abstellraum der nur halb so groß wie das bad ist.Hinter dem Abstellraum befindet sich der Flur von unserem Nachbar,das Grundstück welches der Nachbar benutzt gehört uns.Laut Anwalt haben wir kein Recht mehr auf den Flur da wir das Haus so gekauft haben wie ich es beschrieben habe.Wir könnten den Flur erst wieder benutzen wenn die Nachbarn damit einverstanden wären.
Jetzt gibt es aber angeblich einen Wasserschaden der angeblich von unserem Bad in den Flur des Nachbarn geht.
Meine Frage ist, wer ist für den Wasserschaden verantwortlich? Eigentlich ist das ja unser Grundstück welches er benutzt

Ich kann nur zu dem Eigentumsrechtlichen etwas beisteuern: Leider schreiben Sie nicht, um welche Art Benutzungsrecht es sich handelt. Aus der Grundlagenurkunde muss sich direkt oder aus dem Rechtscharkter die Antwort auf Ihre Schadensfrage ergeben.

Meistens besteht ein Recht auf ungestörte Benutzung des Raumes o.ä. Ein Wasserschaden würde aber eine „Störung“ bedeuten, die vom Verursacher zu beseitigen und somit zu bezahlen ist.

Hallo gidorr,
zu Ihrer Anfrage fehlen m. E. einige Daten, um sich ein Bild machen zu können. Ich versuche hier zu beantworten, was ich verstanden habe.

  1. Den Wohnungsflur eines Nachbarn können Sie natürlich nur mit dessen Einwilligung betreten.
  2. Wenn der Wasserschaden von Ihrem Bad ausgeht, sind Sie (ggf. Ihre Versicherung) für die Beseitigung verantwortlich. Ist denn in Ihrem Abstellraum -unter Ihrem Bad- ein Wasserschaden feststellbar?
    Sorry, ansonsten kann ich keine Aussage treffen.
    Gruß

Hallo herroma,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Das Grundstück von dem Wohnungsflur gehört uns, und nicht dem Nachbar,aber da wir das Haus ohne diesen Flur gekauft haben,dürfen wir ihn nicht ohne das Einverständnis des Nachbars benutzen und ggf. umbauen.
Also der Flur ist „eigentlich“ uns und in diesem Teil gibt es einen kleinen Wasserschaden.
Es gab damals einen kleinen Vertrag in dem stand das unsere Nachbarn den Flur benutzen können und im Gegenzug
können wir ihren Hof benutzen. Den Hof und den Flur brauchen wir nicht unbedingt,es geht nur um den Wasserschaden der in dem Flur entstanden.
Müssen wir für den Flur haften obwohl das unser Grundstück ist?