Hallo. Folgende Situation:
Vor drei Jahren wurde in einem neu erschlossenem Wohngebiet ein Baugrundstück gekauft und darauf ein Haus gebaut. Zu der darüber liegenden Wiese wurde vom Verkäufer (Erschließungsfirma) gesagt das hier in den nächsten Jahren nicht mit einer weiteren Erschließung zu rechnen ist. Ein Jahr später stand dann fest das es nun doch zu einer weiteren Erschließung ( die besagte Wiese darüber) kurzfristig kommen soll. Auf Nachfrage antwortete die Erschließungsfirma: „Manchmal laufen die Dinge halt anders.“
Der Kunde entschloss sich daraufhin das direkt angrenzende, dann erschlossene, Grundstück noch dazu zu kaufen um einfach seine Ruhe zu haben. Es soll dann als Garten mit genutzt werden. Nun wies ihn die Erschließungsfirma darauf hin das sie auf Drängen der Stadt eine Bauverpflichtung in das obere Grundstück mit aufnehmen müssen. Im B-Plan steht davon nichts aber dann im Kaufvertrag von der Erschließungsfirma an den zukünftigen Besitzer. Jetzt die Frage: Wie umgeht der Kunde/Käufer hier zukünftigem Ärger?
Er dachte an eine Verschmelzung der Flurstücke. Es ist ja dann wie ein großes Grundstück und ein Haus haben wurde ja auch schon gebaut(?).
Der Grundstückskäufer hofft hier einen Experten zu finden oder jemanden der einmal in einer ähnlichen Situation war. Herzlichen Dank vorab!