Grundstücksrecht

Die Seite unseres Hauses steht genau auf der Grundstücksgrenze des Nachbarn. Diese Seite lassen wir gerade (mit mündlicher Zustimmung des Nachbarn) isolieren und ragen damit etwa 14cm in sein Grundstück hinein. Nun soll diese Seite auch in der gleichen Farbe wie die drei anderen Seiten gestrichen werden (hell gelb-orange). Der Nachbar will aber, dass wir „seine“ Seite weiß streichen und wenn wir das nicht tun würden, würde er sie nachträglich weiß streichen. Kann er das?
Außerdem hat er mit Baustop gedroht.
Sind wir da sozusagen machtlos und müssen diese eine Seite so streichen, wie er es will?
Vielen Dank für eine rasche Antwort.
LG schnurbel

Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Wir können Ihnen hierzu nur folgenden Rat geben, einigen Sie sich mit Ihrem Nachbarn möglist schnell und setzen Sie die Einigung schriftlich fest.
Denn verhängt Ihr Nachbar erst einmal einen Baustopp kann das lange und vor allen Dingen teuer werden.
Denn meistens lassen sich solche Dinge dann vor Gericht er eindeutig klären.

Wir können Ihnen aus Erfahrung sagen, dass auch mal schnell ein Gericht einen Rückbau im Nachhinein verhängt hat.

Sollten Sie innerhalb eines für Sie akzeptablem Zeitfenster keine Einigung geben, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Grundstücksrecht aufsuchen, der Ihnen dann die notwendige Unterstützung geben kann.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

Guten Tag Frau Kretzschmar,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Leider ist es jetzt klar. Wir werden die Wand wohl oder übel weiß verputzen/streichen. Der „nette“ Nachbar hat zwar gestern noch gesagt, wir könnten uns diese Woche mal zusammen setzen und das ausdiskutieren, hat aber heute morgen schon um 6.00 Uhr (!) den Stukkateur angerufen und gedroht, falls nur ein Pinselstrich Farbe auf die Wand käme, würde er sofort die Arbeiter von seinem Grundstück jagen und das Gerüst abbauen lassen…
Der Stukkateur hat uns dann natürlich geraten, weiß zu nehmen, auch wenn wir im Recht wären, da sich das Ganze dann gerne bis zum Frühjahr hinziehen könne, wir einen Eintrag im Grundbuchamt vornehmen lassen müssten, dem Nachbarn das Stückchen abkaufen müssten und wohl vor Gericht müssten usw.
Zwei Häuser weiter befindet sich übrigens ein Haus mit fast exakt der gleichen hell-orange-gelben Farbe…von daher denke ich nicht, dass wir vor Gericht Probleme damit bekommen hätten, dass die Farbe nicht ins Landschaftsbild passen würde.
Der Nachbar hat übrigens noch empfohlen, falls jemand sich wundern würde, dass das Haus unterschiedlich gestrichen sei, könnten wir ruhig sagen, der „böse“ Nachbar sei schuld. Sehr hilfreich.
Trotzdem danke für Ihre Bemühungen.
LG
schnurbel

Hallo Schnurbel,
Die Streitigkeit bereits zum jetzigen Zeitpunkt zeigt, dass die bisher getroffene mündliche Vereinbarung unzureichend ist. Zwar besteht auch bei mündlicher Zustimmung kein Recht des Nachbarn mehr, die Beseitigung des Überbaus zu verlangen. Aber der nächste Streit über eine Geldentschädigung des Überrechts ist doch absehbar.Der BGH hat nämlich bereits 1983 entschieden, dass auch bei einer schuldrechtlichen Gestattung eines Überbaurechtes eine Geldentschädigung im Sinne des § 912 Abs. 2 BGB zu zahlen ist. Auch ist eine Sicherung des Überbaurechts durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch sinnvoll.
Mein Vorschlag: Bitte gemeinschaftlich einen Notar aufsuchen, mit der Bitte eine Regelung zu entwerfen, die alle Interessen beider Partner berücksichtigt. Der Notar sollte sodann auch dieses Überbaurecht im nachbarlichen Grundbuch durch Dienstbarkeit sichern.
In der notariellen Vereinbarung kann dann auch die Farbgestaltung festgeschrieben werden.
Gegenwärtig haben Sie mit der mündlichen Vereinbarung keine guten Chancen Vereinbartes zu beweisen. Diesen Zustand würde ich bei einem Nachbarschaftsverhältnis vermeiden.Im Übrigen kann sich die Rechtslage auch nach dem Recht eines Bundeslandes unterschiedlich darstellen. Mein Tip: keinen Rechtsanwalt sondern mit dem Nachbarn einen Notar aufsuchen; der ist viel preisgünstiger.

Viele Grüße

Martin Otto

Hallo,
ja er kann. Er kann euch die Isolierung auch ganz untersagen, da ihr mit den 14 cm Überbauung auf seinem Grundstück gelandet seid. Das wäre dann eine erhebliche Wertminderung eures Hauses oder ihr müßtet von innen dämmen. Also vermeidet Streit und streicht die Seite in seiner Wunschfarbe.
Grüße aus Stendal
E.Loesche-Immobilien

Hallo,
so einfach kann er das zwar nicht, da steht immer noch die eingetragene Baulast im Wege, aber lasst die Seite doch farbfrei, so kann der Nachbar selber streichen und ihr geht dem nachbarschaftlichen Stress aus dem Wege. Seht ihr diese Seite überhaupt ?
MfG
Jambahippo

OK, Problem verstanden. Grundsätzlich ist es so, dass Sie über Ihr Eigentum selbstverständlich frei verfügen können. Das heißt natürlich auch, dass Sie (wenn in örtlichen Bausetzungen, wie B-Plan o.ä. nichts anderes festgelegt) Ihre Fassade streichen können, wie Sie wollen. Theoretisch auch lila mit grünen Streifen. Da kann Ihr Nachbar gar nichts machen. Ist halt nur ne Frage des gegenseitigen Respektes. Aber egal, Sie fragten ja nach der rechtlichen Seite. Problematisch ist m.E. jedoch die Geschichte mit dem 14 cm Überbau. Wenn Ihr Nachbar, auf dessen Grundstück Sie sich jetzt nun mal befinden, dem nicht zugestimmt hat, kann er verlangen, dass Sie den Überbau komplett entfernen. Hat er dem Überbau zugestimmt (um absolut sicher zu gehen, am besten mit Grunddienstbarkeit), gilt das oben geschriebene. Da ich jedoch davon ausgehe, dass diese Grunddienstbarkeit nicht existiert, kann ich nur empfehlen, sich mit Ihrem Nachbarn zu einigen. Alles andere läuft nur auf Dauerstreit hinaus und macht keinen Spass, glauben Sie mir, ich weiß wovon ich rede…

guten Abend LG schnurbel, von einer Reise zurück kann ich leider erst jetzt antworten (und leider recht unergibig für Sie): Wahrscheinlich ergibt sich eine Antwort aus dem dortigen Landesrecht/Nachbarrecht. Notfalls erhalten Sie bei der Gemeinde Hinweise, sicher aber bei einem Anwalt oder Architekten. Sorry…