Liebe/-r Experte/-:
Hallo ich da eine Frage.
Zwischen meinem Haus und dem Haus der Nachbarn das
vermietet wird sind ca. 2 meter platz. Damit ich zu
meinem Hauseingang komme muß ich immer zwischen den
Beiden Häuser gehen. Der Nachtbar hat seine Haustür von
vorne an. Man kann nur zu uns kommen wenn man zwischen
den beiden Häusern läuft da sobald das Haus zu Ende ist
ein Zaun anfängt. Mir gehört 1 meter ab meiner Hauswand
und dem Nachbarn 1 meter von seiner Hauswand. An seiner
Hauswand haben wir unsere Fahrräder gestellt. Auch haben
wir ein Tor an beiden Häusern so das ein Fremder nicht
rein kommt. Jetzt die Frage darf mein Nachbar an seiner
Hauswand Holz stapeln? Meine Frau hat Angst das dann
immer alles dreckig ist ständig einer rein und raus geht.
Und wohin dann mit unseren Fahrrädern? Wie sieht das mit
der durchgangsbreite aus. Fahrräder kann ich schnell mal
weg schieben aber 6 m Holz 1 m hoch? Was ist erlaubt und
was nicht?
Danke für die Antworten
Die Frage entscheidet sich in erster Linie nach dem Grenzverlauf zwischen beiden Grundstücken. Jeder Grundstückseigentümer (bei den Nachbarn der Mieter) kann auf seinem Grundstück machen, was er will und kann dem Grundstücksnachbarn den Zutritt und auch das Abstellen von Gegenständen untersagen.
Wenn Sie wissen, wo die Grundstücksgrenze verläuft wissen Sie auch, wer welchen Teil des Zuganges nutzen darf.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo,
wenn im Baulastenverzeichnis nichts weiter festgelegt ist, kann natürlich dort Holz gelagert werden.
MfG
Jambahippo