Grundstücksrecht Brandschutz

Angemommen, man teilt ein Grundstück. Jetzt hat man ein bebautes und ein unbebautes Grundstück. Die neue Grenze hat einen Abstand von 1 m zum Haus .Es ist klar
das die Abstandsfäche 6 m bis zum geplanten Neubau auf dem unbebauten Grundstück sein muß. Nun fordert das Bauamt eine Brandschutzfläche von 5m , weil in der Wand des Hauses auf dem bebauten Grundstück eine Tür ist. Was bedeutet das?
Das Bauamt schreibt folgendes:
„Im Rahmen dieses Vorhabens ist die Eintragung einer Baulast zur öffentllich-rechtlichen Sicherung der Brandschutzfläche von 5 m erforderlich.
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpfllichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.“
Den ersten Satz verstehe ich ja, aber den zweiten nicht? Vielleicht kann mir das ja jemand erklären. Was habe ich für Verpflichtungen, was muß ich unterlassn und was muß ich dulden?

Hallo,
ich nehme an, es ist eine sogenannte Brandschutz- oder Freiflächenbaulast erforderlich. Etwas zu tun oder zu unterlassen bezieht sich auf den Grundstückseigentümer des - jetzt - unbebauten Grundstücks. Derjenige Grundstückseigentümer erklärt dann vor dem Bauordnungsamt, dass er in der Fläche X (hier vermutlich in etwa 4 m x Tiefe des benachbarten Hauses) keine brennbaren Bauteile (z.B. Garagen oder Gartenhäuser) errichtet. Das ist mit Tun bzw. hier eher Unterlassen gemeint.

Gruß vom
Schnabel