hallo, es gibt einige gründe warum es dazu kommen kann , einen sondernutzungsrecht zu erteilen . und um diese genauer einzugrenzen und zu erfahren in welcher bezihung die eigentümer standen im zeitpunkt dieser abmache , sollte der eigentümer der diesen sonder nutzungsrecht genisen darf im besitz einem auszug sein der notariell begläubigt sein sollte usw .
sind etwas nehere infos nötwendig , dieese sind vom zuständigem grundbuchammt gegen einer kleiner gebühr zu bekommen ,allerdings nur für den oder die auf der oder die immobilieeingetragene eigentümer!!!
aleine das klärt sicher den ganzen ablauf ,also die history der immobilie . falls es aber doch so ist das sie nicht über die rechte ferfügen um an so einem gründbuch auszug zu bekommen ,und sie möchten diese immobilie kaufen dann verlangen sie einsicht in diese papiere . der makler od eigentümer wird es verstehen was sie meinen.
es ist aber auch so das sondernutzungsrechte auf bestimmte od unbestimmte zeit laufen , wie auch immer wenn ein sonder nutzungsrecht 10 od über 10 jahre nicht in anspruch genommen wird dann erlöscht dieser.( ist situations bedingt ,wann wurde dieser vertrag abgeschlossen usw.) eigentümer des grunstücks mit allen rechten u.pflichten ist nun mal der eingetragene alleinbesitzer ,durch der position des anderen gebeude ist eine nutzung des gartens seitens dem eigentümer des grundstücks nicht mehr optimal und falls früher es eine familie waren die diese immobilien genutzt haben dann wurde dieser nutzungs recht erteilt ohne weiteres.
wenn man des so sieht ist auch interesannt das mann einen nutzungsrecht hat und keine weitere kosten , pflichten zu erfüllen hatt der besitzer des grundstücks falls einfahrten geh wege usw da sind ,der titel als eigentümmer verpflichtet ihn dazu , grundsteuer usw. zu zahles es sei den es ist weiteres vereinbart.
sollte dieser das grundstück veräusern wollen ist erst der mit dem sondernutzungsrecht als erster zu fragen ,mit im auszumachen denn er könnte dieses grundstück kaufen , messungsammt erledigt messungen und begrenzungen .
meine frage ist eher in welcher bezihung stehen sie zu den beiden immobilien welche besitzen sie od möchten kaufen? ich tippe mal auf dem anbau haus und sie sind etwas benebelt von der etwas ungewöhnliche situation in der sich der anbau befindet .
wenns so ist , ich dencke das des meiste störfactor sein kann das grundstück nicht ungestört benützen zu können denn der eigentümer wird immer die oberhand haben und daher besser anwalt kontaktieren falls der aufwand sich lohnt entscheiden sie alleine .
auf irgendwelche sachen ohne schriftliches zu haben ist riskannt . was wenn in einige jahren das grundstück den besitzer wechselt u der neue ist und möchte eine abmache nicht einhalten die mit dem vorbesitzer gemacht worden ist ?
am besten ist das problem an die wurzel packen denn egal was wir alle meinen das richtige und wahre ist auf papier geschrieben . wenn ich zum beispiel im besitz der beiden immobilie währe , dann könnte ich auch die 2 häuser von einander teilen den anbau zu einem gutem preis verkaufen ohne grund , nur mit nutzungsrecht für den käufer des anbaus . so erzihle ich ein gutem verkaufspreis grund behalte ich auch. aber anderseits ist auch so das bei einem immobilien kauf ,die verträge mit verkauft und übernommen werden , drum sag ich wieder , welche eigentümmer ,wann ,wieso haben diese vereinbarung getroffen ?.
Post Scriptum : persöhnlich würde ich lieber mir eine alternatiwe immobilie suchen ,gut überlegen auf was ich mich einlasse . damit muss mann immer leben und drauf achten.
viel glück und poste wi es ausganga is.