Grundstücksrecht - Sondernutzungsrecht

Hallo,
folgender Fall liegt vor:

  • Einfamilienhaus mit Anbau
  • wurde nach WEG geteilt in 2 Wohneigentümer
  • zwei neue Grundbuchblätter
  • im Grundbuch für den Anbau wurde ein Sondernutzungsrecht des hinteren Grundstückteils eingetragen (d.h. diese Fläche x gehört den Eigentümern des Anbaus nicht, aber da dieser in deren Garten liegt, darf er genutzt werden)

Meine Frage:

  • aus welchen Gründen könnte so ein Sondernutzungsrecht damals zugunsten des Anbaus eingetragen worden sein? Warum wurde diese Fläche nicht auch zusammen mit dem Anbau verkauft?
  • Können die Eigentümer dieser Grundstücksfläche diese verkaufen? Oder benötigen diese zwingend das Einverständnis des Nutznießers des Sondernutzungsrechts?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Zur Beantwortung dieser Frage müssen zwei Dinge bekannt sein:

  1. Die Grundstückssituation (Flurkarte) mit den Grundstücksgrenzen und den Eigentumsverhältnissen
  2. Die Teilungserklärung aus dem Notarvertrag zur Bildung des WEG
    Mit beiden kann dann geklärt werden, wie sich diese Situation lösen lässt.
    Das lässt sich aber nicht hier zum Nulltarif machen, weil das echte Arbeit ist.
    Sinnvoll wäre es, wenn ihr mit den Unterlagen zu einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur aus eurer Nähe geht. (ggfls. googeln: ÖBVI, Vermessung, Ort bzw. nächste Großstadt in eurer Nähe)
    Der kann das genau feststellen, wie das geregelt ist und eine Lösung suchen.

Viel Erfolg
Geoli

Moin,  moin…
Ich gehe mal davon aus, das WE1 das Vorderhaus betrifft und WE2 den Anbau.

  1. Warum das Recht zur Sondernutzung für den jeweiligen Eigentümer des WE2 eingetragen wurde ist ziemlich egal. Ist eine Tatsache, wahrscheinlich dazu, dass er allein den Teil des Gartens nutzen kann.

„Können die Eigentümer dieser Grundstücksfläche diese verkaufen? Oder benötigen diese zwingend das Einverständnis des Nutznießers des Sondernutzungsrechts?“

  1. Die Wohnungsteileigentümer können natürlich beschließen, irgend einen Teil des Grundstücks zu veräußern. Das Sondernutzungsrecht kann mit deren Zustimmung aus dem Wohnungsgrundbuch gelöscht werden.
    Oder ist der Sondernutznießer nicht Miteigentümer??? Das wäre schon wichtig zu wissen…

Bei einer Eigentümergemeinschaft gehört das Grundstück immer allen. Ein Teil von dem Grundstück kann nur verkauft werden, wenn alle Eigentümer einverstanden sind. Und natürlich gehört dann der Kaufpreis auch der Gemeinschaft. Grundsätzlich dürfen alle Eigentümer das Grundstück voll und immer benutzen. Wenn man das nicht will, wird ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Tei eingetragen. Dann kann wirklich nur dieser Eigentümer das Grundstück nutzen. Das bezieht sich nur auf das Nutzen. Gehören tut ihm der Teil des Grundstückes deshalb nicht und er kann es auch nicht verkaufen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Besitzer einer ETW

hallo, es gibt einige  gründe warum es dazu kommen kann , einen sondernutzungsrecht zu erteilen . und um diese genauer einzugrenzen  und zu erfahren in welcher  bezihung die eigentümer standen im zeitpunkt dieser abmache ,  sollte der eigentümer der diesen sonder nutzungsrecht genisen darf im besitz einem auszug sein der notariell begläubigt sein sollte usw .
sind etwas nehere infos nötwendig , dieese sind vom zuständigem grundbuchammt  gegen einer kleiner gebühr zu bekommen ,allerdings nur für den oder die auf der oder die immobilieeingetragene eigentümer!!!
aleine  das klärt sicher  den ganzen ablauf ,also die history der immobilie . falls es aber doch so ist das sie nicht über die rechte ferfügen um an so einem gründbuch auszug zu bekommen ,und sie möchten diese immobilie kaufen  dann verlangen sie einsicht in diese papiere . der makler od eigentümer wird es verstehen was sie meinen.

es ist aber auch so das sondernutzungsrechte  auf bestimmte od unbestimmte zeit laufen , wie auch  immer wenn ein sonder nutzungsrecht  10 od über 10 jahre nicht in anspruch genommen wird dann erlöscht dieser.( ist situations bedingt ,wann wurde dieser vertrag abgeschlossen usw.) eigentümer des grunstücks mit allen rechten u.pflichten ist nun mal der eingetragene alleinbesitzer ,durch der position des anderen gebeude ist eine nutzung des gartens seitens dem eigentümer des grundstücks nicht mehr optimal und falls früher es eine familie waren die diese immobilien genutzt haben  dann wurde dieser nutzungs recht erteilt ohne weiteres.
wenn man des so sieht  ist auch interesannt das mann einen nutzungsrecht  hat  und keine weitere kosten , pflichten zu erfüllen hatt der besitzer des grundstücks falls  einfahrten geh wege usw da sind ,der titel als eigentümmer verpflichtet ihn dazu , grundsteuer usw. zu zahles  es sei den es ist weiteres vereinbart.
sollte dieser das grundstück veräusern wollen ist erst der mit dem sondernutzungsrecht  als erster zu fragen ,mit im auszumachen denn er könnte dieses grundstück kaufen , messungsammt erledigt messungen und begrenzungen .

meine frage ist eher in welcher bezihung stehen sie zu den beiden immobilien  welche besitzen sie od möchten kaufen? ich tippe mal  auf dem anbau haus und sie sind etwas benebelt  von der  etwas ungewöhnliche situation in der sich der anbau befindet .

wenns so ist , ich dencke das des meiste störfactor sein kann das grundstück nicht ungestört benützen zu können  denn der eigentümer wird immer die oberhand haben   und daher  besser anwalt kontaktieren  falls der aufwand sich lohnt entscheiden sie alleine .
auf irgendwelche sachen ohne schriftliches zu haben ist riskannt .  was wenn in einige jahren das grundstück den besitzer wechselt u der neue ist und möchte eine abmache nicht einhalten die mit dem vorbesitzer gemacht worden ist ?

am besten ist das problem an die wurzel packen  denn egal was wir alle meinen das richtige und wahre ist auf papier geschrieben . wenn  ich zum beispiel im besitz der beiden immobilie währe  , dann könnte ich auch die 2 häuser von einander teilen  den anbau zu einem gutem preis verkaufen  ohne grund , nur  mit nutzungsrecht für den käufer des anbaus . so erzihle ich ein gutem verkaufspreis  grund behalte ich auch. aber anderseits ist auch so das bei einem immobilien  kauf ,die verträge mit verkauft und übernommen werden  , drum sag ich wieder ,  welche eigentümmer ,wann ,wieso haben diese vereinbarung getroffen ?.

Post Scriptum : persöhnlich würde ich lieber mir eine alternatiwe immobilie suchen  ,gut überlegen  auf was ich mich einlasse . damit muss mann immer leben und drauf achten.
                 

viel glück und poste wi es ausganga  is.

  • aus welchen Gründen könnte so ein Sondernutzungsrecht damals
    zugunsten des Anbaus eingetragen worden sein? Warum wurde
    diese Fläche nicht auch zusammen mit dem Anbau verkauft?

Huhu,

da kann man nur vermuten, oft kommt eine Teilung des Grundstücks nciht in Frage, da es dadurch zu eine Baurechtlich niht mögliche Bebauung kommt, Z.B. Grenzbebauung oder Überbauung des Grundstückes ect. Damit die Bebauung also Legal bleibt ist nur eine Teilung des Grundstückes nach WEG möglich.

dies ist ein häufiger Grund, muss aber nicht unbedingt vorliegen.