1000 qm großes Grundstück wird geteilt,weil Bauherr A mit 500 qm zufrieden ist.
Zur Teilung mussten die gesamten 1000 qm vermessen werden.
Nach 10 jahren wird die andere hälfte gekauft und ein bauvorhaben von Bauherr B steht bevor.
Kann Bauherr A nun vom Bauherr B ein teil der damaligen Vermessen einfordern ?
Sorry, aber diese Frage kann ich nicht beantworten, damit sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Leider kann ich keine konkrete antwort geben ich denke mir aber wenn das Grundstück schon vor dem Verkauf vermessen wurde kann A von B kein Geld mehr verlangen .
Hallo,
wer verkauft das Grundstück - die Gemeinde? Falls ja kann Bauherr A nichts fordern, da er keinerlei Rechte an dem zweiten Grundstücksteil besitzt.
Falls Bauherr A den Grundstücksteil verkauft kann er im Kaufvertrag natürlich festlegen das Bauherr B sich an den damaligen Vermessungskosten beteiligen muss.