Ein Fall:
Es wurde ein Haus verkauft.Kurz vor dem Verkauf kam ein Nachbar zu dem noch Besitzer und fragte ob er auf dessen Gartengrundstück was nicht dirket von dem Haus einsehbar ist(wegen einer Scheune,eine Kabel für eine Satschüssel verlegen darf.Der noch Hausbesitzer hatte eingewilligt ohen es dem Käufer zu sagen.
Als dieser vor kurzem in den Garten kam bemerkter er das Satkabel was am rande seines Gartengrundstückes verläuft da es nicht nur ein Kabel war sondern ein gazer Kabelbaum,zumde hat der Nachbar eine Metalstange in den Garten gerahmt dies mit zwei streben an seine Haus befestigt und dort die Satschüssel installiert. Der neue Besitzer von dem Haus ist niht sehr erfreut darüber und will es weg haben. Nun meine Frage hat der Hausbesitzer sich an die mündliche Absprache zwischen ehemaligen Hausbesizter und Nachbarn zu halten?
Hallo,
sowohl von dem Verkäufer als auch von dem Nachbarn kann der Käufer die Beseitigung der Leitung verlangen.
Verkäufer: Sofern in dem Grundstückskaufvertrag von Belastungen nicht die Rede ist, hat sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache lastenfrei zu verschaffen (§ 433 BGB). Fremde Leitungen sind ein Mangel und müssen demzufolge weg.
Nachbar: Hat seine Leitung nicht „dinglich“ gesichert (dazu hätte eine Grunddienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden müssen, darauf deutet in deiner Darstellung aber nichts hin), d.h. das Leitungsrecht haftet nicht an dem „Ding“ (dem Grundstück), sondern am Verkäufer und der Käufer muss es nicht gegen sich gelten lassen.
Gruß
keine Rechtsantwort - nur eine Meinung
Hallo,
die bisherige Antwort scheint formal richtig zu sein.
In dem fiktiven Fall würde ich allerdings überlegen, ob es eine Lösung gibt, ohne gleich als Streithahn im Ort anzukommen.
Die Zusage des alten Besitzers lässt darauf schließen, dass man sich gegenseitig hilft. Das würde ich als neuer Nachbar ohne Not nicht in Frage stellen.
Ein Kasten Bier kostet 10-12 Euro. Dann spricht man darüber, wie man das Kabel anders verlegen kann. Man nimmt für unterirdische Verlegung sogar selber einen Spaten in die Hand und hat bei seinem Nachbarn etwas gut.
Wenn du „etwas gut haben“ sofort verrechnen möchtest, bedenke, dass man sich mehrmals trifft!
Grüße
Ulf