Grundstücksschenkung Neubau mit Ehepartner

Hallo,
meine Frau hat ein Grundstück von Ihrem Vater als Schenkung erhalten. Nun möchten wir (meine Frau u. ich) auf diesem Grundstück ein Haus bauen. Finanzieren werden wir das Haus gemeinsam ich jedoch 2/3 und 1/3 meine Frau.

Aktuell wäre es doch so das alles (sprich auch das Haus) auf dem Grundstück meiner Frau gehört, richtig? (Haus ist Bestandteil des Grundstücks)

Im Falle einer Scheidung (wir hoffen natürlich das uns so etwas nie widerfahren wird) würde meine Frau doch das Grundstück sowie das Haus behalten, richtig?

Was müssten wir machen um dieses Ungleichgewicht zu korrigieren?

Hallo,
das gleiche ist bei uns auch gewesen.
Wir haben beim Anwalt die Grundbuch Einträge geändert und schriftlich festgehalten, bei einer Scheidung alles zu gleichen Teilen geht.

Lassen Sie sich von Ihrer Frau einen ideellen Halbanteil an dem Grundstück notariell übertragen. Das geschieht unter Ehepartnern steuerfrei, sofern diesr ideelle Anteil keinen Wert von mehr als € 500.000 hat! Alles andere wäre im Falle einer Scheidung, die Sie sich bekanntlich z.Z. nicht vorstellen können, später anhand von Rechnungen und Zahlbelegen wieder gegeneinader aufrechenbar.

Hallo,
am besten alles über einen Notar laufen lassen.
Ist auf jeden Fall das Sicherste und nicht sehr teuer.
MfG

Einen Anwalt fragen!
Und keinen Baurechtler.

Viel Spaß
Mathias

Es gibt einige Lösungen:
Vorweg zu Ihren beiden ersten Fragen: Ja!

Der reellste Weg ist, dass Ihnen ein Miteigentumsanteil übertragen wird, welcher dem Wert Ihrer Leistung im Verhältnis zum übrigen Wert(ein Drittel plus Grundstückswert) entspricht. Dazu empfehle ich einen Ehevertrag, in dem das festgelegt wird, was im Falle der Scheidung oder des Getrenntlebens geschehen soll.
Die 2. Lösung wäre der Ehe- und Erbvertrag (ohne jetzige Grundbucheintragung).

Hierzu gibt es viele „Wenn-und-Aber´s“, die gründlich diskutiert werden sollten - mit dem geeigneten -also erfahrenen- Notar. Alle Fragen an den Notar hierzu sind übrigens kostenneutral. Der Notar wird Ihnen die übrigen -aber weniger interessante- Lösungen darlegen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.

Moin, moin,
nee, ich gehe mal davon aus, dass sie in der Zugewinngemeinschaft leben und keine Gütertrennung vereinbart haben. Wichtig ist, was im Grundbuch steht: normal wäre, dass die Eheleute zu je 1/2 Anteil Eigentümer der Liegenschaft sind und im Falle einer Scheidung wird das Haus/der Wert ermittelt und unter den Ex-Eheleuten aufgeteilt. Die Frage des Zugewinns und somit, wer, wann, was in die Ehe eingbracht hat, muss gesondert als Zugewinnausgleich ermittelt werden… Die Finanzierung des Hauses erfolgt nach ihren Angaben gemeinsam, d.h. hier ist egal, ob der eine Ehepartner fiktiv mehr als der Andere zahlt, weil er vielleicht mehr Einkommen hat. Ansonsten hilft nur Ehevertrag und Gütertrennung…und damit auch den Startwert/Einlagewert des Einzelnen zur Eheschließung festzulegen.
Oder vereinbaren Sie mit ihrer Frau ein Erbbaurecht…oder eine Zuwendung innerhalb der Ehe über 1/2 Anteil des Grundstücks -->http://www.palm-bonn.de/schenkungen.htm … oder Sie freuen sich einfach, dass das Grundstück schon bezahlt ist, bauen das Häuschen, zahlen selbiges gemeinsam ab und leben lange in Frieden…

Gruß
Willy1301

Hallo Kunibert,

es ist richtig, dass alles was mit dem Grund und Boden verbunden ist, zum Grundstück gehört.

Im Falle einer Scheidung wird, wenn keine Gütertrennung besteht, sondern der gesetzliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft), ein Vermögensausgleich durchgeführt.

Hierbei wird festgestellt, wer welches Vermögen in die Ehe mit eingebracht hat.

Das geerbte Grundstück verbleibt bei deiner Frau. Die Finanzierung 2/3 zu 1/3 wird so berücksichtigt, wenn sie aus den Unterlagen (Darlehensverträge) oder aus einem gesonderten Vertrag beweisbar ist, dass die Finanzierung so erfolgte.

Diese Unterlagen sollten unbedingt aufbewahrt werden, da sie im Falle einer Scheidung als Beleg für den Vermögensausgleich dienen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit einer Grundschuldbestellung.

Hierbei gewährst du deiner Frau ein Darlehen über die 2/3 der Finanzierung. Dieses Darlehen lässt du dann nachrangig, nach der Bankfinanzierung im Grundbuch, über eine notarielle Grundschuldbestellung eintragen.

Diese Grundschuld kann erst gelöscht werden, wenn deine Frau das Darlehen zurück gezahlt hat. Mit dieser Rückzahlung hätte deine Frau dann aber auch Anspruch auf eine Miete, da du sonst kostenlos gewohnt hast.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten