Grundstückssteuer 10Jahre rückwirkend zahlen?

Hallo,
mein Vater hatte jetzt erst mal wieder durch einen Besuch beim Grundbuchamt bemerkt, daß er noch einige 10.000 qm Wald besitzt. Die örtliche Forstwirtschaft nutzte in dieser Zeit diesen Wald. Meine Fragen:

  1. wenn er den Wald verkaufen will oder auch allgemein…muss er die normal anfallenden Kosten(Steuer…) rückwirkend zahlen?
  2. kann er bei der Forstwirtschaft eine gewisse Pacht dann auch rückwirkend geltend machen, weil die Nutzung ohne sein Einverständnis erfolgte.

Danke schon mal
Astrid

Guten Tag!

Hallo,
mein Vater hatte jetzt erst mal wieder durch einen Besuch beim
Grundbuchamt bemerkt, daß er noch einige 10.000 qm Wald
besitzt. Die örtliche Forstwirtschaft nutzte in dieser Zeit
diesen Wald. Meine Fragen:

  1. wenn er den Wald verkaufen will oder auch allgemein…muss
    er die normal anfallenden Kosten(Steuer…) rückwirkend
    zahlen?

Wenn das Grundbuchamt weiß, wem der Wald gehört, dann weiß es
auch die zuständige „Steuerstelle“ bei der Stadtverwaltung oder
beim Finanzamt. Sollte tatsächlich eine Steuer anfallen (welche eigentlich?), dann gibt es wohl auch hier Verjährungsfristen und es muß deshalb nicht alles bezahlt werden, sondern nur der nicht
verjährte Teil der 10 Jahre. Aber wenn hier eine Steuer angefallen wäre, dann hätte es bestimmt auch Steuerbescheide gegeben.

  1. kann er bei der Forstwirtschaft eine gewisse Pacht dann
    auch rückwirkend geltend machen, weil die Nutzung ohne sein
    Einverständnis erfolgte.

Dies würde ich auf jeden Fall versuchen, doch auch hier ist mit
Sicherheit ein Teil schon verjährt, also leider nicht mehr „einzutreiben“ - es sei denn auf Kulanz.

Am besten, Sie investieren einen 100-er in eine Beratung durch
einen Rechtsanwalt - fragen Sie bei der örtlichen Anwaltskammer nach Anwälten in Ihrer Nähe, die sich auf Land- und Forstwirtschaft spezialisert haben.

Danke schon mal
Astrid

Viele Grüße
Heinz