hallo liebe ²wer,weiß was`ler",
weiß jemand, wie man einen besitzer eines grundstückes kontaktieren kann, dessen grundstück sehr verwildert, als ungenutzt, aber auch ohne briefkasten ist? macht sowas dass bauamt, so dass man einfach eine bearbeitungsgebühr bezahlt und die schicken dann post raus? denn direkt werden sie und die adressen ja aus datenschutzgründen bestimmt nicht geben.
vielen dank für die antworten.
Hallo jeanny,
weiß jemand, wie man einen besitzer eines grundstückes
kontaktieren kann, dessen grundstück sehr verwildert, als
ungenutzt, aber auch ohne briefkasten ist?
Warum willst ausgerechnet Du diese Person kontaktieren? Geht eine Gefahr von dem Grundstück aus, oder stört es nur Dein „ästethisches Schönheitsempfinden“? Oder irgendwas dazwischen? Je nachdem, was es ist, müßte die Sache weiter angegangen werden (oder nicht).
macht sowas dass
bauamt, so dass man einfach eine bearbeitungsgebühr bezahlt
und die schicken dann post raus?
Kommt darauf an. „Das Bauamt“ wird nur dann was machen, wenn es „zuständig“ ist.
denn direkt werden sie und
die adressen ja aus datenschutzgründen bestimmt nicht geben.
Auch diese Möglichkeit ist offen. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Gruß
Jörg Zabel
um deutlicher zu werden als der Vorposter:
Was geht dich dieses Grundstück an?
a) Du willst es gerne kaufen: Da der Besitzer seine Kaufabsicht nicht kund tut, musst du davon ausgehen, dass er nicht verkaufen will oder du die Immobilienanzeigen nicht gut genug studiert hast. Persönliches Pech.
b) Dich stört das Grundstück: Sofern Du keinen akuten eigenen Schaden oder eine akute Gefährdung nachweisen kannst, sollte das auch dein persönliches Pech sein.
An Stelle des Bauamtes oder des Besitzers sähe ich jedenfalls keinen Handlungsbedarf.
Hallo,
An Stelle des Bauamtes oder des Besitzers sähe ich jedenfalls
keinen Handlungsbedarf.
Eine denkbare Möglichkeit wäre, daß von dem Grundstück eine Gefahr ausgehen würde. Aber da stochere ich jetzt mit der Stange im Nebel.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
wenn demnaechst wieder Schnee geschaufelt wird, koennte man den Eigentuemer, einen Verwandten oder Beauftragten treffen und fragen.
Gruss Helmut