Grundstücksteilnutzung ohne Grundbucheintrag

Grundstückseigentümer A trifft mit den Parteien B und C der nachbarschaftlichen WEG eine gegenseitige Vereinbarung zur Grundstücksnutzung des jeweils anderen Grundstücks. Also genauer gesagt A darf Grundstück von B und C in bestimmten Teilbereichen nutzen und B und C umgehkehrt das Grundstück von A in Teilbereichen. Hierüber gibt es eine von allen Beteiligten unterschriebene schriftliche Vereinbarung.
Hat diese auch tatsächlich Geltung wenn sie NICHT im Grundbuch eingetragen wurde?

Hallo brunesko,
ich empfehle auf jeden Fall eine Grundbucheintragung aller Parteien. Im Falle eines Rechtstreites ist der Grundbucheintrag immer von Vorteil. Sonst kann es erhebliche Komplikationen geben. Und der Richterspruch kann durchaus anders, als erwartet, ausfallen.
Möglich ist auch eine Eintragung im Baulastenverzeichnis. Auch hier gibt es die Rechtssicherheit.
So lange sich die Parteien einig sind und in „Frieden“ miteinander umgehen, ist alles OK. Aber wehe wenn nicht!
Mit frdl. Grüßen
Hajo

Hallo hajoro,
danke für deine Antwort. Leider ist in diesem Sinne das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Wir werden abwarten was noch so passiert. Aber lieber diese Unterschrift als keine. Mit dem einen Eigentümer der WEG sind wir uns durchaus einig, nur halt nicht mit dem anderen. Das betreffende Teilstück deren Grundstücks beansprucht der mit uns einige Eigentümer für sich. So sollten diese beiden Eigentümer erstmal unter sich ausmachen ob alles bleibt wie es ist oder oder oder…