Hallo.
Wir würden gerne auf einem Grundstück bauen, das aus der Teilung eines bereits bebauten Grundstückes entstehen würde.
Das derzeit bestehende Grundstück ist bebaut, besteht aus drei Parzellen und ist im Ganzen knapp unter 1000qm. Die bestehenden Parzellen, nennen wir sie mal der Einfachheit halber 1, 2 und 3 würden dann geteilt werden in 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 und 3 (bliebe so wie es ist). Der mit einem in den 70ger Jahren bebauten Wohngebäude entstehende Teil würde die Parzellen 1.1 und 2.1 umfassen und hat weniger als 500qm Grundstücksfläche. Das neu entstehende Grundstück bestünde dann aus den Parzellen 1.2, 2.2 und 3 und hat 500qm.
Der Bebauungsplan sagt nun aus:
‚2. Größe der Baugrundstücke - Die Mindestgröße des Grundstücks bem frei stehenden Einzelhaus beträgt 500qm. Diese Regelung gilt nicht für bereits neu eingemessene Baugrundstücke und für bebaute Grundstücke.‘ (wörtliche Abschrift)
Frage 1: Ich verstehe das so, das nun nach einer Teilung des Grundstückes, die Bebauung des bisher unbebauten Teiles (bestehend aus den Parzellen 1.2, 2.2 und 3), da die Summe der Grundflächen der drei Parzellen mindestens 500qm ergibt, aufgrund des BPLanes möglich ist. Ist das korrekt?
Frage 2: Ist denn überhaupt eine Teilung rechtlich möglich, wenn der schon bebaute Teil nicht nach der Teilung ebenfalls mindestens 500qm groß ist? Müßten nicht beide Grundstücksteile, wenn bebaut werden soll, mindestens 500qm gross sein?
Vielleicht noch ergänzende Informationen: Die Frage bezieht sich auf Hessen (wegen der in Frage kommenden Bauordnung) und nein, die Parzellen müssen laut Auskunft des Bauamtes nicht vereinigt werden. Weder vor noch nach einer Grundstücksteilung.
Ich habe lange, wirklich lange bei Google gesucht, aber zu dieser speziellen Fragestellung (2.) nichts gefunden. Ich denke auch, die Aussage der Regelung im BPlan is eindeutig zu verstehen, dennoch hat jemand, der das Bauvorhaben nicht ganz unwesentlich finanziell unterstützen soll, diese Bedenken Frage 2 betreffend angemeldet und ich möchte vor dem nächsten Termin mit dem städtischen Bauamt noch einige Kommentare dazu hier lesen können.
Wenn benötigt, liefere ich auch gerne einen Plan zum Grundstück, um es bildlich deutlich zu machen.
Danke schon jetzt für die Mühe!
Gruß
K.