grundstücksteilvermessung

Liebe/-r Experte/-in,
hallo

Haben folgendes problem.

sind an einem haus dran,was wir auch kaufen wollen.die finanzierung ist durch und der notar entwurf ist auch schon da.In dem entwurf steht das der käufer die vermessungskosten tragen muss und die vermessung veranlassen muss.
Das haus war zu verkauf mit einem grundstück von 400m2 angeboten.Nach der begehung stellten wir fest,das das haus noch auf einer pazelle von 1000m2 steht.wir sollen davon 400m2 bekommen und der verkäufer 600m2 auf denen er baut.warum muss der käufer die vermessung zahlen,wenn er doch 400m2 angebotn bekommen hat?
Der verkäufer muss doch sowieso seine 600m2 vermessen lassen.Ergibt sich daraus nicht logischerweise unsere 400m2?
Wie ist da die rechtslage?
Es war zwar schonmal die rede davon das das grundstück vermessen werden muss bevor der verkäufer baut,jedoch war nie die rede davon das wir die kosten tragen müssen(käufer).Bei bedarf habe ich auch noch einen plan der die vorrassichtliche grenz zeit.

Um schnelle hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG

Das Problem ist verhandelbar. Es gibt keine mir bekannte generelle Vorschrift. Das heißt beide Parteien einigen sich über die Vermessungskosten. Vertrag kommt von vertragen. Viel Erfolg

LG Der Landvermesser