Grundstücksübertragung oder Kaufvertrag?

Worin liegt der Unterschied zwischen einer (entgeltlichen) Grundstücksübertragung (ohne darin enthaltener sonstiger Bedingungen und/oder Verpflichtungen) und einem Kaufvertrag einer Wohnung liegen? Es geht hier um den Erwerb von Eigentumsanteilen (sprich Wohnung) einer Häusergemeinschaft durch den Enkel.

Desweiteren gab es ein Wertgutachten, der Kaufpreis liegt jedoch darunter. Nichts desto trotz hat der Notar den Gutachterwert für die Rechnungstellung zu Grunde gelegt, diesen aber „freundlicher Weise“ um 10 % gesenkt.
Das stimmt ja nun gar nicht mehr, oder? Auf telefonische Anfrage kam nur pampig: „Da diskutier ich jetzt gar nicht mit Ihnen rum, dafür hab ich keine Zeit!“
Wie kann man dagegen vorgehen?

Worin liegt der Unterschied zwischen einer (entgeltlichen)
Grundstücksübertragung (ohne darin enthaltener sonstiger
Bedingungen und/oder Verpflichtungen) und einem Kaufvertrag
einer Wohnung liegen? Es geht hier um den Erwerb von
Eigentumsanteilen (sprich Wohnung) einer Häusergemeinschaft
durch den Enkel.

Desweiteren gab es ein Wertgutachten, der Kaufpreis liegt
jedoch darunter. Nichts desto trotz hat der Notar den
Gutachterwert für die Rechnungstellung zu Grunde gelegt,
diesen aber „freundlicher Weise“ um 10 % gesenkt.
Das stimmt ja nun gar nicht mehr, oder? Auf telefonische
Anfrage kam nur pampig: „Da diskutier ich jetzt gar nicht mit
Ihnen rum, dafür hab ich keine Zeit!“
Wie kann man dagegen vorgehen?

Guten Morgen,

schau mal hier:

http://www.notarebvb.de/taetigkeiten/notakost.htm

vielleicht hilft Dir das weiter.

Wenn der „Kaufpreis“ deutlich unter dem Verkehrswert liegt, wird der Vertrag wahrscheinlich als teilweise Schenkung gewertet. Auch das Finanzamt kann dann evtl. Schenkungssteuern geltend machen.

Gruß
Tina