Wenn einer der Eigentümer eine Veräußerung anstrebt sich mit den
anderen Eigentümern kein Konsens findenläßt bez. Preis oder grundsätzlich
kann eine Zwangsversteigerung erwirkt werden?
Hallo,
kann eine Zwangsversteigerung erwirkt werden?
Ja.
Ich würde da mal zum Amtsgericht gehen und mit der netten Rechtspflegerin reden.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo, also jeder der Miterben kann eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen, wenn mit den anderen Beteiligten keine Einigung erzielt werden kann. Aber: eine Teilungsversteigerung bringt nicht immer den gewünschten Erlös.
Hallo,
Wenn einer der Eigentümer eine Veräußerung anstrebt sich mit
den
anderen Eigentümern kein Konsens findenläßt bez. Preis oder
grundsätzlich
Kommt dann darauf an, wie lange die Erbengemeinschaft bereits besteht, ab Erbscheinszustellung kann jeder Einzelne der Erbengemeinschaft entweder selbst einen Kaufvorschlag für das gemeinsame Eigentum einbringen und oder mit den Miteigentümern über einen Verkauf verhandeln.
kann eine Zwangsversteigerung erwirkt werden?
Ja, mittels Erbauseinandersetzungsklage, wenn wie in diesem Fall keine Einigung über die Veräusserung erlangt werden kann. Allerdings geschieht das nicht von selbst, dies muss einer oder mehrere der Erben mittels Anwalt in Gang setzen.
Gruß
BHShuber
Diese Auseinandersetzungs-Versteigerung kann jeder der Miterben beim Amtsgericht des Belegenheitsortes beantragen. Das Verfahren ist oft kompliziert (sogar für Juristen) und risikoreich (wenn z.B. wenig Interessenten vorhanden sind und zu gering geboten wird). Suchen Sie sich auf jeden Fall einen e r f a h r e n e n Anwalt, bevor Sie den Schritt wagen. Da das Verfahren nicht billig ist, lohnt sich jeder Einigungsversuch!
Hallo bedanke mich ganz herzlich bei allen die mir Infos zu obigem Sachverhalt übermittelt haben
Gruß
K.H.
Hallo,
selbstverständlich kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft betreiben.
Ich rate hierzu jedoch nur wenn wirklich jeder andere Weg ausgeschöpft ist. In den meisten Fällen bringt der freihändige Verkauf unter Beauftragung eines fähigen Maklers definitiv. mehr. Das setzt natürlich die Mitwirkung und die Vernunft aller Beteiligten voraus…
ml.