ich habe erneut eine Frage wegen des vererbten Grundstücks. Ist es möglich, daß sich zwei Erben „zusammenschließen“ indem der eine dem anderen seinen Erbanteil überträgt, beide dann eines der ererbten Grundstücke verkauft, ohne das der andere Erbe zustimmen muß. Wenn ja, wie geht das? Obwohl alle gemeinsam gerbt haben nach der gesetzlichen Erbfolge.
Außerdem wie kann ich die ererbten Konten auflösen, wenn einer der Erben das nicht will?
Wen der eine seinen Erbanteil überträgt hat er kein Recht mehr das Erbe zu verkaufen. Er kann, wenn er Geld haben will verlangen das ihm sein Erbe ausgezahlt wird. Hier sind die anderen Erben meist dazu gezwungen das geerbte Haus zu verkaufen. Wen es nicht geklärt ist kann also auch keiner allein das Haus verkaufen. Du kannst wie erwähnt aber verlangen das das Erbe ausgezahlt wird.
entschuldigung bin nicht immer da,nein geht nicht.
Wenn was vereerbt wurde an drei Parteien müssen alle zustimmen.Wenn der eine Bockt ist es müsam,teuer,Anwalt kostet und bringt nix,ausser Kosten.
Versucht euch zu einigen,dass wäre am besten,dass hört sich jetzt dumm an ist aber so.
Auch alles andere wie Konten,etc,geht nicht ohne den anderen,geht schon nur dann ist man im Srafrechtlichen Berreich wenns rauskommt dass du mit getürkten Papieren es erledigt hast,geht nur dann wenn der dritte nie was darüber erfährt,aber ich will dir nichts bößes sagen oder anstiften,wie gesagt ohne zustimmung wenn der jenige auch beerbt ist,gehts nicht egal wenn ihr euch beide zusammen schliesst.
Nein, ich möchte ja nichts illegales machen. Ich befürchte, daß dies von anderer Seite passiert. Ein Miterbe hat so eine miese Art, mich vor vollendete Tatsachen zu stellen. Er ist auch juristisch versierter als ich. Er hat es z. B. geschafft Konteneinsicht zu bekommen, jetzt nachdem die anderen Erben sich auch gemeldet haben, will man mir selbst wenn ich einen Teilerbschein vorlege keine Einsicht gewähren, nur mit Zustimmung aller Erben. Ich möchte aus verständlichen Gründen diese Egemeinschaft die keine echte Gemeinschaft ist so schnell wie möglich beenden.
Ja das ist eine verkorxte Sache. Das mit der Konteneinsicht verstehe ich nicht,aber ich weiss auch nicht wie die Erben sich zusammen setzen,ersten Grades Familienangehörige etc,dass ist auch nicht unerehblich.
Wenn es aber so schwer gestaltet kann ich mit einem Jugendfreund reden,der eine Große Kanzlei in München hat ob er helfen kann,bzw mit dem du sprechen kannst ohne gleich zu zahlen,und dann noch immer entscheiden ob du doch Anwalt brauchst oder nicht,vorallem ist er so ehrlich dass er gleich sagt was wie,und ob,er wird nicht Hoffnungen machen nur um Geld zu verdienen,sagt gleich kannst du vergessen,oder es geht was. Erst vor kurzem hat er eine Klage vor dem Bundesgerichtshof gewonnen,kannst es auf der Homepage dann nachschauen,naja wenn du möchtest.
Die Antwort kommt etwas spät. Ich war gestern Abend nicht mehr am Computer.
Ja, es ist sehr schwierig für mich. Zur Zeit herrscht Funkstille unter den Erben.
Wenn du einen Freund hast der mir ehrlich Auskunft geben kann, und wenn du das für mich machen würdest, wäre ich dir sehr dankbar. Das würde mir wirklich helfen.
Ruf an,und frag nach Herrn Rechtsanwalt Brodski,sag ihm du wärest eine gute Freundin vom Simon und du rufst an weil ich gesagt habe, dass er dir helfen kann bzw um nicht gleich ein Vermögen auszugeben,und du hättest halt nur kurz ne Frage und was er dir empfiehlt Die Nummer ist 089/3836750
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Bei dieser Frage kann ich leider nicht helfen. Von meiner Lebenserfahrung her würde ich aber sagen, dass dies nicht geht.
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