Grundstücksverkauf

Ist es möglich ein ererbtes Grundstück durch z.B: Überschreibung an einen Erben ohne Zustimmung der restlichen Erben zu verkaufen. sodaß die restlichen E. auf das verbliebende Flurstück zurückgreifen müßen?

Ist es möglich ein ererbtes Grundstück durch z.B:
Überschreibung an einen Erben ohne Zustimmung der restlichen
Erben zu verkaufen. sodaß die restlichen E. auf das
verbliebende Flurstück zurückgreifen müßen?

was denn für ein „verbliebenes Flurstück“?

Wenn über ein im Grundstück verfügt werden soll, dass in Erbengemeinschaft steht, können nur alle Erben gemeinsam handeln.

ml.

Mit Flurstück meine ich ein anderes Grundstück, das aber längst nicht so ein gutes Bauland ist wie das beschriebene Stückchen Erde.
Ich befürchte das einer meiner Miterben versucht mich um mein Erbe zu betrügen.

Hallo,

also nochmal: Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Ein Erbe allein kann keine Verfügung über ein Grundstück treffen. Nur die Erbengemeinschaft kann handeln. Somit dürfte der befüchtetet Betrug kaum zur Ausführung kommen…

ml