hallo der übertragungsvertrag wurde 1959 gemacht und nicht 1961.
Mein Vater wurde aufgrund eines Ehevertrages mit meiner Mutter, die er 1961 heiratet wieder erneut ins Brundbuch gesetzt.
Jetzt wollte ich nur wissen ob der Vertrag ( Hofübertragung) auch nach Streichung aus dem Grundbuch 1959 weiterhin gültig ist.
Bitte richtig lesen, danke !!
Mit freundlichen Grüßen
Nonne213
Hallo,
wer hier richtig lesen sollte, können Sie selbst prüfen.
Die Übertragung von 1959 war je revidiert, oder?
Auf welchem Übertragunswege auch immer wurde der Vater 1961 wieder ins Grundbuch eingetragen.
Sie schrieben jedenfalls wörtlich:
„Dann hat mein Vater 1961 einen Ehevertrag mit meiner Mutter geschlossen und mein OPA hat meinen Vater 1961 wieder ins Grundbuch eintragen lassen.“
Also, genau diese Übertragung sprach ich an. Bei der Gelegenheit möchte ich noch bemerken, dass ich Ihre gesamten Verhältnisse nicht kenne und auch nicht kennen kann. Ihr Vortrag ist deshalb für mich, aber auch für jede außenstehende Person sehr unübersichtlich geschildert.
mfg
PB