Liebe/-r Experte/-in,
Zu meiner Situation:
ich bin mit meiner Schwester von unserem Erbhof abgehauen, weil mein Vater ein Gewalltätiger Mann ist.
Nun haben Die Leute mir zugetragen, daß er unser Land veräußert,
haben wir Kinder keinen Erbanspruch ( HOF steht nicht mehr in der HÖFEORDNUNG), wenn er einfach das Land verkauft?
Ich dachte es wären pro Flurstück 12,5 %. ( 25 Hektar aufgeteilt)
Mein Bruder hat schon ein drrittel vom Hof und den Ländereien
über schrieben bekommen und hat uns auch nichts ausgezahlt oder ist mal angekommen und hat sich uns gütlich gezeigt.
Ich und meine Schwester denken jetzt, daß die uns verkohlt haben, immer schön brutal auf uns eingeschlagen, saodaß wir geflüchtet sind und nun verkaufen die alles hinter unserem Rücken und wir sehen gar nichts vom Erlös, obwohl wir immer auf den Feldern fleißig gearbeitet haben.
na ja auf jeden Fall haben die seit 30 Jharen keinen Kontakt mehr mit uns aufgenommen, welches auch sehr komisch wirkt.
Zum Verlauf, wobei es mir im eigentlichen geht:
Mein Vater wurde 1959 ins Grundbuch eingetragen, wobei auch der Hofübergabevertrag geschlossen wurde,
dann hat mein verückter Vater seinen Vater ( Erblasser) krankenhausreif geschlagen und dieser hat ihn 1959 wieder aus dem Grundbuch gestrichen.
Dann hat mein Vater 1961 einen Ehevertrag mit meiner Mutter geschlossen und mein OPA hat meinen Vater 1961 wieder ins Grundbuch eintragen lassen.
Meine Frage:
- Ist der Hofübertragungsvertrag von 1959 nichtig oder gilt er weiterhin?, wenn er nichtig ist, dann ist mein Vater nämlich nicht der Eigeentümer unseres Anwesens, sondern nur ein Lügner und Betrüger, welches ich dann natürlich zur Anziege bringen werde.
- Haben ich und meine Schwester keine rechtlichen Erbanspüche
an dem verkauften Flurstücken?
Es wäre klasse eine rechtlich kompetente Antwort zu bekommen,
wie ich nun weiter verfahren könnte, für den Fall dass es hier Fachleute gibt, die vor Großbauern keine Anhgst haben.
Für alle anderen, deren dieses Thema zu heiss ist, danke ich euch ebenfalls, sich Zeit genommen zuhaben um diesen langen Text gelesen zu haben.
Liebe Grüße von Nonne213