Hallo, wann beginnt bei einem Erwerb in der ZV die 1o-Jahresfrist
für den steuerfreien Wiederverkauf? Mit dem Zuschlagsbeschluß des
AG. oder mit der Grundbucheintragung? Danke im Voraus und Gruß
Maßgebend ist das obligatoriche Rechtsgeschäft. In diesem Fall wohl der Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts.
Gruß
Jörg