Hallo, hoffe mir kann jemand helfen. Und zwar habe ich ein Grundstück an die Stadt verkauft. Am 22.4. war die Beurkundung beim Notar. Nachdem das ganze jetzt 5 Wochen her ist, habe ich gestern beim Notar mal nachgefragt, in wie weit das ganze bearbeitet ist (Auflassungsvormerkung usw.). Mir wurde dann gesagt das noch gar nichts passiert sei, da der Stadtratsbeschluß der Stadt noch fehle. Was muss denn da noch beschlossen werden, wenn der Vertrag beurkundet worden ist? Das wurde mir vorher auch gar nicht so gesagt…
Hallo,
der Stadt-/Gemeinderat beschließt, dass die Stadt für bestimmte Vorhaben Grundstücke von Privat kaufen darf; die Verwaltung „erwirbt“ die Grundstücke und nunmehr wird geprüft/beschlossen, dass exakt dieses Grundstück auch tatsächlich erworben werden kann; i.d.R. eine reine Formalie. Jede Kommune regelt dies nach ihren kommunalen Gesetzen, da ist manchmal ein langer Atem erforderlich.
Bei Verkauf einer Eigentumswohnung beispielsweise muß unter bestimmten Voraussetzungen der Verwalter der Eigentümergemeinschaft dem Kauf zustimmen, auch überwiegend eine reine Formalie aber leider führt auch dies oftmals zu wochenlangen Verzögerungen.
si
Hallo,
wenn es ein echter beiderseitiger Kaufvertrag (und kein einseitiges Angebot) war, enthält er mit großer Wahrscheinlichkeit einen sog. Zustimmungsvorbehalt. Und der sollte eigentlich mitvorgelesen worden sein
Wenn eine Gemeinde wesentliche Vermögensgegenstände erwirbt, muss je nach Höhe des Werts ein bestimmtes Organ zustimmen (zB der Bürgermeister, ein Ratsausschuss oder der Rat selbst).
Diese Zustimmung (ebend der Beschluss) kann die Verwaltung vor oder nach der Vertragsbeurkundung einholen. Ist es nachher, muss im Vertrag entweder ein Rücktrittsrecht bzw. der vorgenannte Vorbehalt beurkundet worden sein *oder* dem Vertrag hat die Seite der Stadt bislang noch gar nicht zugestimmt (sog. einseitiges Angebot oder ein Vertrag mit einem vollmachtlosen Vertreter und anschließender Nachgenehemigung). Das sollte aber entweder ebenfalls im Vertrag stehen oder zumindest vorher (späestens durch den Notar) mitgeteilt worden sein. Ungewöhnlich wäre das alles nicht.
Gruß vom
Schnabel