Grundstücksverkauf in Schweden

Hallo,

wir verkaufen gerade über einen schwedischen Makler unser Grundstück
in Schweden und haben wahrscheinlich sogar schon einen Käufer.
Wir müssen die Maklergebüren als Auftragsgeber zahlen, außerdem sagte der Makler uns, dass wir auch Steuern in Schweden zu zahlen hätten. Nun meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass man nur für die Differenz zwischen damaligen Kauf- und heutigem Verkaufspreispreis Steuern zahlen muss und die Maklergebüren evenutell auch in irgendweiner Weise abziehen oder absetzen kann - ist das tatsächlich so? Wie funktioniert das alles?

Beste Grüße,
Fieke

Ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate zu den Themen Steueroptimierung offshore und Kapitalanlage

Hallo,
ob und ggf. wie der Gewinn aus der Veräußerung des unbeweglichen Vermögens in Schweden ermittelt wird kann ich nicht sagen. Dazu kenne ich das Schwedische Steuerrecht zu wenig.

In Deutschland ist dieser Gewinn steuerfrei unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt.

Gruss

Hallo Fieke,

Freunde von mir haben mehrere Häuser in Schweden - ich werde sie fragen und Dir dann Bescheid geben!

Gruß

Peter

Hallo Fieke,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

VG Corinna

Sorry, von Auslandssteuerecht habe ich keine Ahnung. Tut mir leid. Vielleicht kann jemand anderes helfen.

Viel Erfolg!

Tut mir wirklich leid, aber in solchen Dingen kenne ich mich nicht aus.

Grüße
Findus

Hallo Fieke,
ihre Frage ist relativ einfach, leider ist es die Antwort darauf nicht.
Zuerst kommt es darauf an, wo Sie zur Zeit Ihren Wohnsitz haben, ich nehme an in Deutschland?
Dann hätte Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht. Und der Verkauf eines Grundstücks in Schweden würde auch unter das deutsche Steuerrecht fallen. In D wäre der Verkaufserlös z.B. steuerfrei, wenn das Grundstück (mit Haus??) z.B. zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden ist.
Ansonsten gilt: Kaufpreis minus Kosten (z.B. Maklergebühren, Notarkosten, Kosten der Uebergabe usw.) minus ehemalige Anschaffungskosten.
Daneben muss man noch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden beachten, das könnte alles wieder anders regeln.
Aufgrund der Komplexität des Ganzen (und ich habe noch längst nicht alles aufgezählt) würde ich Ihnen raten, einen Steuerberater aufzusuchen, denn man muss auch mehr über Sie wissen, damit das ganze steuerlich korrekt läuft.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Mit dem schwedischen Steuerrecht bin ich nicht vertraut. Sofern Sie in Deutschland steuerpflichtig sind und einen Veräußerungsgewinn erzielen, dürfen Sie alle Kosten, die mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen, als Werbungskosten absetzen. Inwieweit Sie in Schweden Steuern bei der Veräußerung zahlen müssen, kann ich nicht sagen.

Hallo Barbara,
danke für Ihre Antwort.
Dass das alles so kompliziert ist…
Mein Mann hat dieses Grundstück - Öland, 2600 m²- vor 40 Jahren für damals umgerechnet rd. 10.000 DM gekauft, mit der Absicht, irgendwann einmal ein Hütte zu bauen. Daraus ist nie etwas geworden und nun wollen wir uns wieder davon trennen.Genutzt haben wir das Grundstück nur sehr häufig in den Sommerferien zum Zelten.
Zu uns: meine Mann ist frischer Rentner und ich bin „normale“ steuerzahlende Arbeitnehmerin, unser Wohnsitz ist Deutschkland.
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen mit Schweden?

Herzlichen Dank,
Fieke

Hallo Fieke,

Wir hatten damals ein Haus in Schweden gekauft und nach fünf Jahren mit beträchtlichem Gewinn wieder verkauft (wegen Umzugs), ich kann mich aber beim besten Willen nicht mehr erinnern, wie das mit der Steuer lief.

Ruf doch mal beim zuständigen Finanzamt (Skattemyndighet) der Kommune an, und frage, wie das läuft. Die können meist sehr gut Englisch. Oder aber den Makler, der müsste es ja auch wissen.

Hälsningar

/Reinhard

Hallo Fieke,

mit schwedischen Steuerrecht kenn ich mich nicht aus. Allerdings ist es auch in Deutschland so, dass man vom Verkaufspreis die damaligen Anschaffungskosten und auch die Verkaufsnebenkosen (makler) abziehen kann und nur den Rest versteuern muss. Dazu ist der Verkauf in Deutschland nach mehr als 10 Jahren Haltedauer steuerfrei.
MfG
M(ich)a

Hallo Fieke,

ein Grundstück ist unbewegliches Vermögen und Artikel 13 Absatz 1 des DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) sagt aus:
„Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens bezieht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Staat besteuert werden.“
Das ganze DBA können Sie hier einsehen:
http://www.tyskret.com/deutsch/dba/se/dbdese.html

Wenn also deutsches Recht zur Anwendung kommt, dann wäre ein evtl. entstehender Veräusserungsgewinn steuerfrei, denn ein Gewinn aus der Veräusserung von Grundstücken ist in D nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Da das Grundstück ihrem Mann schon seit 40 Jahren gehört, wäre der Verkauf steuerfrei.

Das wäre die Sicht des dt. Steuerrechts. Was das schwedische Recht angeht, muss ich allerdings passen. Da habe ich keine Ahnung.

Viele Grüsse
Barbara

Hallo Fieke,

heute habe ich die Antwort erhalten - natürlich kann ich Dir keine rechtsverbindliche Auskunft geben aber ich denke, das hilft Dir:


Hallo Peter,

zuerst auch herzliche Grüsse von uns.

Zum Thema Kauf/Verkauf von Immob. kann ich nur sagen, dass in Schweden der Verkäufer/Auftraggeber die Provision zahlt.

Die Banken wickeln den Kauf ab und erledigen die gesetzlichen Formalitäten - und rechnen dann sofort die Provision ab. Das ist meines Wissens gesetzlich so geregelt. Die Provision richtet sich nach der Höhe des Verkaufspreises beträgt mind. jedoch -meine ich- 5.000 Kronen.

Natürlich versuchen freie Makler auch noch einmal Provision vom anderen Part zu bekommen und legen vorab entsprechende Kauf-bzw. Verkaufsverträge vor. Meistens mit Arbeitsaufwand bergründet, obwohl oft die Banken die Arbeit vorher und nachher erledigen.

Die steuerliche Seite kenne ich nicht in Schweden beim Verkauf. Ich weiss nur, dass in Spanien so verfahren wird, wie deine Bekannte beschrieben hat, zu versteuern ist der Gewinn - Diff. des Kauf- zum Verkaufspreis, der Makleranteil wurde bei uns m.W. nicht angerechnet.

Deine Bekannte sollte sich da noch einmal bei ihrer Hausbank über die Abwicklung erkundigen, zumal vielleicht eine doppelte Provisionszahlung (Käufer und Verkäufer) verhindert weden kann. Den steuerlichen Aspekt kennen die Banken auch und geben gerne Auskunft.

Mehr kann ich leider dazu nicht sagen.


Ich hoffe, das ist Dir eine Hilfe -
lass Dich nicht über den Tisch ziehen und teile mir gerne mit, was Du erreicht hast!

Gruss

Peter

Vielen Dank für Deine Mühe!
Ein info-Baustein kommt so zum anderen…

Gruß,
Fieke

Hallo Fieke,

sag mir gerne, was dabei rausgekommen ist und wie die Bank reagiert hat und auch wie der Makler reagiert hat!

Danke
Peter

Sorry, da kenne ich mich leider gar nicht aus!!!
Gruß Verena

Hallo,

in diesem Bereich kenne ich mich leider gar nicht aus.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Verkauf!

wir verkaufen gerade über einen schwedischen Makler unser Grundstück in Schweden und haben wahrscheinlich sogar schon einen Käufer. Wir müssen die Maklergebüren als Auftragsgeber zahlen, außerdem sagte der Makler uns, dass wir auch Steuern in Schweden zu zahlen hätten. Nun meine ich irgendwo gelesen zu haben, dass man nur für die Differenz zwischen damaligen Kauf- und heutigem Verkaufspreispreis Steuern zahlen muss und die Maklergebüren evenutell auch in irgendweiner Weise abziehen oder absetzen kann - ist das tatsächlich so? Wie funktioniert das alles?

Hallo Fieke,

danke für Ihre freundliche Anfrage; Hinweise finden Sie z.B. unter diesen Links:

Informationen zur Besteuerung eines Hausverkaufs in Schweden (PDF, S. 12):
http://www.skatteverket.se/download/18.71004e4c133e2…

Detail-Erklärungen auf schwedisch:
http://www.skatteverket.se/download/18.3684199413c95…

Freundliche Grüße
schwedenerleben.com

Herzlichen Dank, da hat man ja mal etwas
Offizielles „schwarz auf weiß“,

Gruß
Fieke