Grundstücksvermessung wichtig ?

Hallo ,

ich möchte ein Grundstück kaufen wo ein Altes Haus draufsteht.
Doch es wurde noch kein Flurstück gebildet.
Ist dieses nach kauf des Objektes für mich
nachteilhaft ?
Ich möchte nur Sanieren und einen Alten Schuppen wegreisen.

mfG
Somba

Hi Somba,

die Notwendigkeit zur Vermessung des Grundstückes ergibt sich aus § 919 Abs. 2 BGB.

Demnach richtet sich die Verfahrensweise nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften.

Da aber hier noch nicht einmal ein Flurstück besteht, denke ich, dass auf jeden Fall eine Vermessung stattfinden muss. Vorher dürfte kein Vertrag realisiert werden können.

Grundsätzlich besteht ja ein Grundstück immer aus einem Flurstück (kann auch aus 2 bestehen, aber nie umgekehrt).

Die Vermessung ist ja auch in Deinem Sinn und ergibt sich indirekt aus dem GG und direkt aus dem BGB. Dient also zum Schutze des Privateigentums in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht.

Am Besten beim hiesigen Vermessungsamt (Katasteramt) nachfragen, wie die spezifische Verordnung ist.

Gruss Steve

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Somba,

kaufe das Grudnstück zum Preis X mit einer angesetzten Fläche Y. Weicht die tatsächlichen Fläche des Grundstückes von der Fläche Y ab, wird die Differenz mit einem Betrag von … €/m² vergütet.

Christian

Hallo Somba,

ich werde nicht ganz schlau aus Deiner Frage - und damit stehe ich wohl nicht allein.
Jedes Haus in Deutschland steht auf einem Flurstück, manchmal
teilen sich auch mehrere Häuser ein Flurstück - meinst Du das?
Was soll nach dem Kauf nachteilig sein?
Evtl. die Vermessung, die muß nämlich jemand bezahlen und das wirst wohl Du sein.
Ob Du Sanieren oder Abreißen willst, das ist erstmal egal.

Ein Flurstück muß nicht grundsätzlich geteilt (zerlegt) werden.
Man kann auch ideelle Werte erwerben.
Dann gibt es keine konkrete Grenze sondern nur einen flächenmäßigen Anteil. Das muß nicht grundsätzlich ein Nachteil sein.
Manchmal wird dem Kaufvertrag auch eine Zeichnung mit dem gedachten Grenzverlauf beigefügt.

Ansonsten wären ein paar Details evtl. hilfreich.

Gruß
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Thomas

Jedes Haus in Deutschland steht auf einem Flurstück, manchmal
teilen sich auch mehrere Häuser ein Flurstück - meinst Du das?

Nein

Was soll nach dem Kauf nachteilig sein?

Das die QuadratmeterAngabe oder Grenzangabe nicht
mit den Daten des Verkäufers nach Bemessung und Grenzsteinsetzung
übereinstimmt.

Ein Flurstück muß nicht grundsätzlich geteilt (zerlegt)
werden.

Es gibt noch keins.

Man kann auch ideelle Werte erwerben.
Dann gibt es keine konkrete Grenze sondern nur einen
flächenmäßigen Anteil. Das muß nicht grundsätzlich ein
Nachteil sein.

Vertrauen auf guten Absichten des Verkäufers ???
In der Heutigen Zeit .
Man hat nichts in der Hand wenn es nicht stimmt.

Manchmal wird dem Kaufvertrag auch eine Zeichnung mit dem
gedachten Grenzverlauf beigefügt.

Ist aber im Streitfall nicht zulässig.

mfG
Somba

Hallo Christian.

kaufe das Grudnstück zum Preis X mit einer angesetzten Fläche
Y. Weicht die tatsächlichen Fläche des Grundstückes von der
Fläche Y ab, wird die Differenz mit einem Betrag von … €/m²
vergütet.

Differenz ??
und wenn die Grenze durch das Haus geht ???
Was vorher nicht gesagt wurde.
Da wird aus einem Einfamilienhaus eine
Haushälfte.
Was dann ?

mfG
Somba

Hallo Somba,

mit Differenz ist der Differenzbetrag gemeint.

Ein Haus darf nach einer Grundstücksteilung nicht geteilt werden, also es darf nicht auf zwei getrennten Flurstücken stehen.

Christian

Hallo Somba,

man kann die benötigte Fläche aus einer Zeichnung (z.B. 1:1000) ermitteln.
Evtl. auf jeder Seite 3 Meter Grundstück zum Gebäude und vor allem eine Zuwegung.
Genaue Angaben liefert ein evtl. vorhandener Bebauungsplan (Gemeinde).
Daraus läßt sich anhand der Grundfläche des Gebäudes die Mindestgröße des Flurstücks errechnen (z.B. Gebäudegrundfläche mal 2,5).
Wenn man dann noch die Zuwegung beachtet dann kann man eigentlich nicht so falsch liegen das eine Grenze später evtl. mitten durch das
Gebäude gehen kann.

Gruß
Thomas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]