Liebe/-r Experte/-in,
vielleicht können Sie mir helfen?
Ich habe ein Grundstück in Brandenburg, welches ich teilweise verkaufen möchte.
Diese Grundstück hat die Flurbezeichnung:
Flur 5, Flurstück 27/2.
Ungefähr in der Mitte des o.g. Flurstücks hatte seinerzeit die DDR einr sog. Ringstrasse für die Nationale Volksarmee, ohne Rückfragen mit dem Eigentümer, errichtet.
Diese schmale Ringstrasse teilt also das o.g. Flurstück praktisch in 2 Hälften.
Eine Hälfte davon möchte ich verkaufen und kann, bedingt durch diese Ringstrasse auch genau bezeichnen,
was ich verkaufen möchte.
Ich gehe jetzt aber davon aus, dass dies ohne eine neue Parzellierung und Vermessung wahrscheinlich nicht funktioniert.
Wenn meine Annahme richtig ist, dass dieses Flurstück neu vermessen und parzelliert werden muss, so stellt sich die Frage hinsichtlich der Vermessungskosten.
Muss das ganze Grundstück/Flurstück vermessen werden oder reicht es in diesem spezielleh Fall auch aus, nur die eine Hälfte zu vermessen?
Wenn vermessen werden muss, wie sehen in etwa die Vermessungsgebühren aus?
An wen müßte ich mich normalerweise wenden um die Vermessung in die Wege zu leiten?
Sie würden mir sehr helfen wenn Sie mir hierzu ein paar erhellende Informationen machen könnten.
Schon jetzt meinen Dank dafür.
Viele Grüße
Hans-Heinz Hemman
Hallo,
ja das Grundstück muss geteilt werden, wenn es durch einen bereits vermessenen Weg schon „getrennt“ ist, kann man vielleicht eine Sonderung durchführen, das ist eine Flurstückszerlegung ohne örtliche Vermessung, dabei spart man die Vermessungskosten und muss vermutlich nur die Bearbeitungsgebühren bezahlen. wie teuer das genau ist kann ich Ihnen leider auch nicht sagen, bitte versuchen sie mal hier nachzufragen:
[http://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=1397…](http://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=13976&template=lis_adressen_tab&_sortfolge=title& ariadne=& ariadne=14260;13976)
(Link zu den Katasterbehörden in Brandenburg)
mfg
Hallo Niko,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort und den interessanten Link.
Dies war schon eine Hilfe.
MfG
Hans-Heinz Hemmann
ja das Grundstück muss geteilt werden, wenn es durch einen
bereits vermessenen Weg schon „getrennt“ ist, kann man
vielleicht eine Sonderung durchführen, das ist eine
Flurstückszerlegung ohne örtliche Vermessung, dabei spart man
die Vermessungskosten und muss vermutlich nur die
Bearbeitungsgebühren bezahlen. wie teuer das genau ist kann
ich Ihnen leider auch nicht sagen, bitte versuchen sie mal
hier nachzufragen:
(Link zu den Katasterbehörden in Brandenburg)
mfg
Hallo Herr Hemman,
ich sitze hier in Bayern und da geht alles anders…
Wenden Sie sich mit Ihrem anliegen an das örtliche Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Gelbe Seiten. dort gibt man >Ihnen Auskunft.
Leider kann ich nicht mehr für Sie tun.
Viele Grüße aus Bamberg
Danke für die schnelle Antwort.
MfG
Hans-Heinz Hemmann
Hallo !
Das Katasterrecht ist Länderspezifisch und daher kann ich dazu (da aus Bayern) nicht viel sagen.
Dazu kommt noch die Situation in der ehemaligen DDR, die in rechtlicher Sicht sehr speziell ist.
Ich empfehle sich an einen dort ansässigen ÖBVI (öffentlich bestelter Vermessungsingenieur) zu wenden und dort beraten zu lassen.
Der kann dann auch Preise nennen.
In den einzelnen Bundesländern gibt es hierzu Gebührenordnungen die vom Gesetzgeber festgelegt sind.
Ich hoffe das hilft etwas weiter
Gruß
Wofam Böhm
Lieber Experte,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich an den
öffentlich bestellten Vermessungsingenieur wenden.
Gruß
Hans-Heinz Hemmann
Sehr geehrter Herr Hemman!
Da ich aus Österreich bin kenne ich die Deutschen Flurkarten leider nur vom ‚Hörensagen‘. Wenn der zu verkaufende Teil eine eigene Flurstücknummer hat (müsste er eigentlich, wenn er mit dem anderen Teil nicht zusammenhängt) dürfte es keiner Teilung benötigen (eventuell nur der suche/Kontrolle nach den Grenzpunkten). Bitte informieren sie sich beim zuständigen Amt oder einem Vermessungsbefugten in ihrer Nähe. mfg G. Moser
Vielen Dank für Ihre Reaktion.
Mittlerweile weiss ich bereits, dass eine Zerlegung bzw. Sonderung notwendig werden.
MfG
Hans-Heinz Hemmann
Hallo Herr Hemmann.
Ich bin zwar Verm. Ing in Bremen, aber es müßte doch mit dem Teufel zugehen wenn es in Ihrem Bundesland nicht so ähnlich ist.
Also folgenden Rat:
- Zuständiges Katasteramt aufsuchen.
- Ihren Wunsch vortragen.
Was an Unterlagen über die Grenzen Ihres Grungstücks voliegt weiß man dort am Besten. Auch die Kosten kann man Ihnen nennen.
Was Sie sonst noch brauchen an Teilungsgenehmigung usw. kann man Ihnen auch sagen.
Haben Sie noch Fragen mailen Sie mir.
Entschuldigung für meine verzörgerte Antwort.
Ich wünsche Ihnen viel Glück.
Bin auch telefonisch unter 04408 6563 zuerreichen.
Ist eine interesante Angelegenheit.
MfG
Jörg Andrée
Guten Tag Herr Andrée,
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mittlerweile habe ich doch schon ein wenig den Überblick.
Danke für Ihre Bemühungen.
Viele Grüße
Hans-Heinz Hemmann
Hallo Herr Hemman,
tut mir leid dass ich erst so spät anworte aber ich habe die Anfrage völlig übersehen!
Ich habe mich zwar mal umgehört zu Ihrer Thematik aber das ist schon ganz ordentlich kompliziert.
Eine Idee ist mir aber schon gekommen wo sie fragen könnten.
Es gibt ein Behörde welche sich um Flurbereinigung kümmert. Dort sitzen Experten für Ihre Anfrage, einfach mal dort fragen.
Also Entschuldigung nochmal!
Gruß Tim
Hallo Tim,
vielen Dank für die Nachricht.
Gruß
Hans-Heinz Hemmann