grundstückszufahrt mit lkw

Guten Tag,
Meine Eltern haben vor fast 35 jahren ein doppelhaus erworben in ländlicher gegend.Vor 4 Jahren haben wir(mein Mann und ich) unser kl. Fuhrunternehmen 1LKW 10t in mein Elternhaus umgesiedelt. In der Zwischenzeit wurde in unmittelbarer Nachtbarschaft ein tennisplatz errichtet,mit 4plätzen und clubheim(wo regelmäßig Party mit lauter musik bis ca.3hfrüh stattfindet)was uns eigentlich nicht stört,sind ja junge leute.des weiteren wurde eine Werkstatt errichtet für Rennwagen die regelmäßig von einem 40t LKW gebracht und geholt werden.(benutzt dieselbe zufahrt wie wir und kommt immer nachts.)
Nun haben wir heuer Sommer einen 2.LKW 15t dazu bekommen und nun regen sich die Nachbarn auf wegen Lärmbelästigung und Ruhestörung.Wir fahren morgens kurz vor 8h von zu hause weg und kommen abends je nach tour gegen 22h oder etwas später (ist höchstens 1x die woche) nach hause.Wir haben ein eingetragenes fahrtrecht auf der straße zu unserem Grundstück für Fahrzeuge jeglicher Art.Des weiteren sind wir Abends mit Ware beladen die erst am nächsten morgen abgegeben werden kann und die einen Wert von ca.€2500-5000 darstellt für den wir verantwortlich sind.Es kann doch nicht richtig sein das alle um uns rum tun können was sie wollen und auf uns geht man los mit beleidigungen und typischen bay.Schimpfwörtern. Vieleicht sollte ich noch erwähnen das wir ein eingetragenes selbständiges fuhrunternehmen sind und das ich als frau den 10tLKW fahre (geht auf dem land schon gar nicht,Frau gehört an den Herd).
Meine frage wo kann ich mich hinwenden um die Angelegenheit klären zu lassen? Gemeinde in unserem dorf ist mit nachbarn verbandelt(sind alle irgentwie verwandt)wir kommen aus der stadt und sind zugezogen.Wo finde ich einen Anwalt der mir die genaue Rechtslage erklären kann.Das ganze Drama spielt sich in südbayern ab. Danke für eure Hilfe Romy

Hallo Romy,
aufgrund der Nutzung als Tennisplatz gehe ich davon aus, dass es sich NICHT um ein reines Wohn-, sondern um ein Mischgebiet handelt. Genaueres hierüber sagt dir der Flächennutzungsplan, den du auf der Gemeinde bzw. vielleicht sogar auf deren homepage im Internet ersehen kannst.
Wenn du nicht selbst zur Gemeinde willst, kannst du den Plan vielleicht auch schriftlich anfordern.
Solange sich „nur“ die Nachbarn aufregen, kannst du übrigens ganz geschmeidig bleiben. Offensichtlich hat die Gemeinde noch keinen Anlass gesehen, einzugreifen. Deshalb würde ich mein Anliegen nach Einsichtnahme in den Flächennutzungsplan auch nicht näher begründen (um keine schlafenden Hunde zu wecken).
Ganz allgemeine Auskunft zu deinen Fragen bekommst du bestimmt auch im Landratsamt der nächstgrößeren Kreisstadt. Und zwar kostenlos.
Liebe Grüße und gute Nerven.
Sonja

Hallo Sonja
DANKE für den guten Tip werde mir gleich mal die homepage ansehen. Landratsamt ist auch gut am Montag.
Danke nochmal und liebe Grüße
Romy

Hi Romy!

Da ich österreichischer Jurist bin, kann ich leider keine Auskünfte zum deutschen Recht geben. Nach österreichischem Recht ist die so geanannte Ortsüblichkeit entscheidend. Und natürlich auch die Betriebsanlagengenehmigung (nicht jedoch die Gewerbeberechtigung). Aber wie gesagt: Das kann in Deutschlang ganz anders geregelt sein. Ich schlage vor, Du wendest Dich an einen auf Nachbarschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

MfG,
Taiyo

Erstmal wir Frauen können genausoviel schaffen wie die Männer.Wir leben hier oben in Norddeutschland in einem kleinen Dorf und diese Probleme kenne ich auch.Ich habe Kfz-Mechanikerin gelernt und fahre sogar Stapler Traktoren Maishäksler usw.Nun zu eurem Problem die Nachbarn können garnicht meckern weil ihr nicht in einem Wohngebiet lebt sondern in einem Mischgebiet.Darüber hinaus wenn ihr definitiv beweisen könnt das die von der Gemeinde mit den Nachbarn unter einer Decke stecken dann müßt ihr das beim Landkreis anzeigen.Holt euch ein Diktiergerät das ihr immer bei euch tragen solltet.Kommt ihr mit einem Nachbarn ins Gespräch so könnt ihr dieses aufzeichnen und habt dann einen Beweis wogegen ihr dann klagen könnt.Es sind nicht nur Beleidigungen sondern auch Rufschädigungen.Ich suche für euch die ganzen Gesetze raus dann wisst ihr selber schon mehr und ihr seid auf der sicheren Seite.Melde mich morgen.Jetzt wisst ihr auch warum ich freche Zicke heisse.Liebe Grüße aus Niedersachsen.

Liebe Romy,
einen Rechtsanwalt findest Du bei Deiner regionalen Rechtsanwaltskammer. Die findet sich hier: http://www.brak.de/seiten/01_03.php

Dort brauchst Du einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Baurecht wegen der öffentlich-rechtlichen Seite Deines Problems (Was kann die Gemeinde tun oder lassen). Fast alle Anwälte sind auch gut im Zivilrecht (Was kannst Du und was können Deine Nachbarn gerichtlich tun).

Du kannst in Vorbereitung auf die Anwaltsgespräche Dich schon einmal nach einem Lärmsachverständigen umschauen (Zur Not beim nächsten Amtsgericht nachfragen, aber der Anwalt kennt auch Sachverständige) Eventuell wird es nötig sein, den Lärm zu messen, dem Deine Nachbarn ausgesetzt sind. Wenn Du weißt, wann andere besonders laut sind, solltest Du die Messungen zeitlich so legen, dass dieser Lärm auch dokumentiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Florian

Hallo Romy58
Ich hatte hier viel zu lesen aber jetzt kann ich euch sagen bzw.mitteilen das man im Internet alles finden kann.Die ganzen Gesetze findet ihr bei www.bmfj.de das ist das Bundesministerium für Justiz.Eine Bitte habe ich noch köönnt ihr veröffentlichen was aus eurer Angelegenheit geworden ist?Danke im voraus.Viel Glück wünschen wir euch mit eurem Betrieb es ist zur Zeit ganz schön schwierig gutbezahlte Touren zu bekommen.

Lieber User, leider kann ich hier nicht helfen. Gruß: Manfred Köper