Man stelle sich folgendes vor:
Eine Straße, die nur einseitig bebaut ist. Auf der einen Seite also Häuser, auf der anderen Seite Gärten „von hinten“. Auf der Häuserseite ist zwischen Fahrbahn und Häusern ein Gehweg. Auf der anderen Seite wurden zwischen Fahrbahn und Gartenzaun Parkbuchten angelegt.
Was wäre, wenn einer der Gartenbesitzer sich nun eine Zufahrt zu seinem Grundstück schaffen möchte und dadurch ein Parkplatz nicht mehr nutzbar wäre. Bedarf diese Maßnahme einer Genehmigung oder könnte der Gartenbesitzer einfach ein Tor in seinen Zaun machen und gut ???
Hallo,
das ist unter anderem in den örtlichen Regelungen der Kommunen zu finden (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan usw.)
Daher sollte man sich an die entsprechende Stellen wenden,die da wären für
Bundesstraßen
-Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Staatsstraßen
-Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Kreisstraßen
-Landkreise /Landratsämter
Gemeindestraßen
-Gemeinde oder Stadtverwaltungen
Grundsätzlich ist eine neue Grundstückszufahrt aber immer Genehmigungspflichtig.
Hallo,
das ist unter anderem in den örtlichen Regelungen der Kommunen
zu finden (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan usw.)
Möglicherweise ist dann als „Gegenleistung“ ein Anteil an den Straßenausbaukosten zu zahlen …
Gruß
Jörg Zabel