wo finde ich beschreibungen/gesetze oder erlasse, was eine stadt/dorf für einen grundstücksbesitzer zu erbringen hat. es geht um den zugang zum grundstück, bspw. riesige wasserlachen, so daß man nicht trockenem fusses zu seinem eingang kommt? keine kleine pfützen, sondern schon kleine seen??
das richtet sich in der regel nach landesrecht und örtliche bauleitplanung. also als erste mal im bebauungsplan bei der stadt nach sehen, wie die erschließung deines grundstücks sein soll.
genau aufgeführt wirst du das aber nirgends finden. zur
not musst du dich auf die verkehrssicherungspflicht der stadt berufen.
dies ist sicher in kommunalen Satzungen geregelt,im Baurecht ist dies allerdings nicht geregelt. Die Landesbauordnungen gelten nicht für Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Für den Zustand der Straße ist evtl. das Straßenbauamt, das Erschließungsamt oder das Liegenschaftsamt zuständig, nicht das Bauamt.
Guten Tag,
ich werde dich sicher enttäuschen mit meiner Antwort, aber die Gemeinde / Stadt/ Dorf ist zu gar nichts verpflichtet, außer einer Verkehrssicherungspflicht bei Gefahr in Verzug.
Aus deiner Schilderung des Sachverhaltes kann ich keine ausreichende Schlüsse ziehen, was dein Anliegen ist. Wenn die Straße in einem schlechten Zustand ist, kann die Gemeinde sie instandsetzen lassen,je nach Haushaltslage, verpflichtet ist sie nur, wenn eine Gefahr für den öffentlichen Verkehr zu befürchten ist.
Es berührt aber mein Fachgebiet nur bedingt, da ich mehr mit dem Baurecht (Hochbau) zu tun habe und nicht mit Straßenbau.
Freundliche Grüße
Harald
hallo,
danke, ich bin für jede antwort dankbar.sachverhalt ist folgender: ich habe von meinem ursprünglichen grundstück mit 20m strassenfront den vorderen teil komplett ( kein hammer grst) verkauft; hatte bis zu diesem zeitpunkt vorne lediglich ein zugang über eine gartenpforte, da ich von anderer seite mit dem auto rauffahren konnte. auf dem vorderen grundstück habe ich geh-, fahr- und leitungsrecht-jetzt ist die situation aber so, das ich genau vor dieser einfahrt bei jedem regen ein ca. 3qm grosse lache habe und die stadt mittlerweile rechts und links davon poller aufgestellt und pflanzen eingegraben hat. ein vernünftiger zugang, wie ehedem ist nicht mehr möglich, bzw. das auto muss erst durch diesen see fahren; was kann ich da tun?
gruß
Hallo,
wie bereits gesagt, eigentlich wirst du an die Kommune keine Forderungen stellen können. Die Frage ist auch, von welcher Seite wird den das Grundstück lt. Baugenehmigung erschlossen? Eine Teilung des Grundstücks und Verkauf schafft ja andere Sachverhalte, die nicht auf die Kommune abgewälzt werden können. Es ist auch zu Fragen, ob diese Teilung und der Verkauf rechtens war. In Sachsen sind Grundstücksteilungen mittlerweile nicht mehr genehmigungspflichtig gleichwohl müssen die materiellen Forderungen des Baurechts eingehalten werden. Das prüft jetzt keiner mehr und es kann sein, dass die Teilung und der nachfolgende Verkauf rechtwidrig waren
Es sind so viele Detaile zu beachten, dass ich hier nichts weiter zu dem Fall sagen kann. Es ist doch besser zur örtlichen Bauaufsicht mit Planunterlagen zu gehen und dort um Auskunft ersuchen.
FG Harald