Grundstückszugang

Hallo!

Anmerkung: Falls der Artikel eher in Allg. Rechtsfragen paßt bitte verschieben!

Folgende Situation: Gegeben sind zwei Grundstücke mit gemeinsamer Grenze. Auf Grundstück A befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit ETWs. Auf Grundstück B ein Mietshaus mit Garagenhof. Nun mietet ein Besitzer E einer ETW von Grundstück A eine Garage im Hof B.
Um sich einen Umweg von ca. 200 m zu ersparen möchte E nun den Zaun auf der Grenze zwischen A und B durch eine Tür „ergänzen“, damit er direkt von A nach B kommt.

Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?
Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird) einen Rückbau in den alten Zustand fordern?
Müssen die Eigentümer der Wohnungen in A diesem Vorhaben zustimmen oder kann E ohne die Genehmigung der WEG „losbauen“?

Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort - mit Paragraphen oder sowas.

Vielen Dank für Eure Bemühungen
HausB

Hallo,

Folgende Situation: Gegeben sind zwei Grundstücke mit
gemeinsamer Grenze. Auf Grundstück A befindet sich ein
Mehrfamilienhaus mit ETWs. Auf Grundstück B ein Mietshaus mit
Garagenhof. Nun mietet ein Besitzer E einer ETW von Grundstück
A eine Garage im Hof B.
Um sich einen Umweg von ca. 200 m zu ersparen möchte E nun den
Zaun auf der Grenze zwischen A und B durch eine Tür
„ergänzen“, damit er direkt von A nach B kommt.

Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?

Frage: Wem gehört der Zaun? Der Besitzer bestimmt dann auch, ob ein Türchen eingebaut werden kann oder nicht!

Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird)
einen Rückbau in den alten Zustand fordern?

Wiederum: Wem gehört der Zaun?

Müssen die Eigentümer der Wohnungen in A diesem Vorhaben
zustimmen oder kann E ohne die Genehmigung der WEG „losbauen“?

Ebenso: Wem gehört der Zaun? Wenn der WEG, dann muss die WEG zustimmen.

Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort -
mit Paragraphen oder sowas.

Bissl scharfer Tabak zum Auftrakt!

Christian

Hallo,

Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?

Frage: Wem gehört der Zaun? Der Besitzer bestimmt dann auch,
ob ein Türchen eingebaut werden kann oder nicht!

Zaun gehärt meines Wissens A. Es geht mir eigentlich eher um den Zugang , der geschaffen wird. Ist der denn zulässig?

Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird)
einen Rückbau in den alten Zustand fordern?

Wiederum: Wem gehört der Zaun?

Immer noch A :wink:)

Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort -
mit Paragraphen oder sowas.

Bissl scharfer Tabak zum Auftrakt!

Auftrakt? Nö, ist nur deswegen weil E gerne etwas hat, was er nachlesen kann!

Viele Grüße und erstmal vielen Dank
Hausb