Hallo!
Anmerkung: Falls der Artikel eher in Allg. Rechtsfragen paßt bitte verschieben!
Folgende Situation: Gegeben sind zwei Grundstücke mit gemeinsamer Grenze. Auf Grundstück A befindet sich ein Mehrfamilienhaus mit ETWs. Auf Grundstück B ein Mietshaus mit Garagenhof. Nun mietet ein Besitzer E einer ETW von Grundstück A eine Garage im Hof B.
Um sich einen Umweg von ca. 200 m zu ersparen möchte E nun den Zaun auf der Grenze zwischen A und B durch eine Tür „ergänzen“, damit er direkt von A nach B kommt.
Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?
Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird) einen Rückbau in den alten Zustand fordern?
Müssen die Eigentümer der Wohnungen in A diesem Vorhaben zustimmen oder kann E ohne die Genehmigung der WEG „losbauen“?
Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort - mit Paragraphen oder sowas.
Vielen Dank für Eure Bemühungen
HausB
Hallo,
Folgende Situation: Gegeben sind zwei Grundstücke mit
gemeinsamer Grenze. Auf Grundstück A befindet sich ein
Mehrfamilienhaus mit ETWs. Auf Grundstück B ein Mietshaus mit
Garagenhof. Nun mietet ein Besitzer E einer ETW von Grundstück
A eine Garage im Hof B.
Um sich einen Umweg von ca. 200 m zu ersparen möchte E nun den
Zaun auf der Grenze zwischen A und B durch eine Tür
„ergänzen“, damit er direkt von A nach B kommt.
Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?
Frage: Wem gehört der Zaun? Der Besitzer bestimmt dann auch, ob ein Türchen eingebaut werden kann oder nicht!
Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird)
einen Rückbau in den alten Zustand fordern?
Wiederum: Wem gehört der Zaun?
Müssen die Eigentümer der Wohnungen in A diesem Vorhaben
zustimmen oder kann E ohne die Genehmigung der WEG „losbauen“?
Ebenso: Wem gehört der Zaun? Wenn der WEG, dann muss die WEG zustimmen.
Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort -
mit Paragraphen oder sowas.
Bissl scharfer Tabak zum Auftrakt!
Christian
Hallo,
Braucht er dazu die Zustimmung des Eigentümers von B?
Frage: Wem gehört der Zaun? Der Besitzer bestimmt dann auch,
ob ein Türchen eingebaut werden kann oder nicht!
Zaun gehärt meines Wissens A. Es geht mir eigentlich eher um den Zugang , der geschaffen wird. Ist der denn zulässig?
Kann B (falls der Zugang ohne seine Zustimmung gebaut wird)
einen Rückbau in den alten Zustand fordern?
Wiederum: Wem gehört der Zaun?
Immer noch A
)
Ich bräuchte möglichst eine „rechtlich verwertbare“ Antwort -
mit Paragraphen oder sowas.
Bissl scharfer Tabak zum Auftrakt!
Auftrakt? Nö, ist nur deswegen weil E gerne etwas hat, was er nachlesen kann!
Viele Grüße und erstmal vielen Dank
Hausb