Grundstückveräußerung innerfamiliär in der Türkei

Erst mal ein Lob an die vielen bisherigen Beispiele und aussagekräftigen Antworten die man hier findet. Nun aber nochmal zu einem weiteren doch relativ komplexen Beispiel:

Person A hat türkische Staatsbürgerschaft und lebt dauerhaft seit mehr als 10 Jahren in Deutschland.

Wenn Person A nun ein Grundstück (Teil eines großen Grundstückes der Familie) in der Türkei an Person B (Bruder von Person A) verkauft, wie sollte hier Person B das Geld Person A zukommen lassen, damit der Fiskus nicht einen Riesenbrocken abschneiden kann. Der Betrag wird hier schätzungsweise bei 23.000 Euro (±2T) liegen.

Person A wird mit dem Geld unter Anderem eine anstehende (sehr teure) medizinische Behandlung finanzieren, aufgrund derer diese Person ihren Teil des gemeinsamen geteilten Grundstückes in der Familie veräußern will.

Generell würde bei einer direkten Bezahlung der Rechnung durch Person B meines Erachtens keine Steuer für Person A anfallen, dies wird jedoch nicht möglich sein, da Person B nichts von der Behandlung erfahren darf.

Besteht die Möglichkeit das Geld zu erhalten und eine Art (legales!) steuerfreies Zwischenkonto zu haben? Das Geld würde ja durch die Bezahlung der Behandlung im EU-Raum sowieso noch versteuert…

Hallo,

ich sehe erstmal nicht, wieso hier überhaupt Steuer anfallen sollte.

Der Verkauf von Immobilien ist steuerfrei, ein eventueller Wertzuwachs nach 10 Jahren Besitz ebenfalls. So ist es in Deutschland.

Ob ggf. in der Türkei eine Steuer fällig wird, kann ich nicht sagen.

Bei der Überweisung nach Deutschland könnte sich das Finanzamt wg.Geldwäsche für die Herkunft des Geldes interessieren, das dürfte hier aber kein Problem darstellen.

Viel Glück

Barmer

ich sehe erstmal nicht, wieso hier überhaupt Steuer anfallen
sollte.

Aufgrund unbeschränkter Einkommensteuerpflicht. Es liegt evtl. ein privates Veräußerungsgeschäft vor, dessen Gewinn u. U. zu versteuern wäre.

Der Verkauf von Immobilien ist steuerfrei,

Wie ist das gemeint?

ein eventueller
Wertzuwachs nach 10 Jahren Besitz ebenfalls.

Das schon eher.

So ist es in
Deutschland.

Ob ggf. in der Türkei eine Steuer fällig wird, kann ich nicht
sagen.

Bei der Überweisung nach Deutschland könnte sich das Finanzamt
wg.Geldwäsche für die Herkunft des Geldes interessieren, das
dürfte hier aber kein Problem darstellen.

Die Frage bleibt: Soll die Immobilie aus dem Privatbesitz veräußert werden? Wie lange war sie schon im Privatbesitz?

Hallo, erst einmal danke für die schnellen Antworten. Das Grundstück ist seit 4 Jahren in Privatbesitz, davor wahrscheinlich schon wesentlich länger in Privatbesitz anderer Hand.

Bitte beachten, sofern von Belang, bei Verkauf des Grundstückes bleibt dieses in der Familie in der Türkei.

Türkei Grundstücksverkauf
Hi,

Das lässt sich z.Z. nicht sagen, da das Doppelbesteuerungsabkommen noch nicht in Kraft ist. Es wird aber ab 1.1.2011 gültig sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen

Zuerst muss man untersuchen, ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt. 4 Jahre => wohl ja
Verkauf innerhalb Familie => egal, ist auf jeden Fall kein Grund nicht zu besteuern.

Dann schaut man im Doppelbesteuerungsabkommen nach, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Bei Grundbesitz ist das oft der Belegenheitsstaat, aber Text ist noch nicht da.

Dann werden die Einkünfte als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt behandelt, also nur beim Steuersatz hier in Deutschland berücksichtigt.

Im anderen Fall (eher unwahrscheinlich) wird es als steuerpflichtig mit Anrechnung der türkischen Steuer behandelt.

Also wahrscheinlich nur Progressionsvorbehalt.

Schöne Grüße
C.

Schöne Grüße
C.