Grundstückvererbung

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben vor ca. 5 Jahren auf einem Grundstück unserer Eltern ein Gebäude abgerissen und darauf neu gebaut.
Jetzt haben wir erfahren das es besser gewesen waere wenn wir das Grundstück (von meinen Eltern) vor dem Bau geschenkt bekommen haetten.
Jetzt wuerde im Erbfall wohl das neue Haus auch in die Erbmassse einfallen. Somit ist eine Schenkung unter 200000 Euro nicht mehr möglich. Im Erbfall muessten wir noch Erbschaftssteuer auf unser eigenes Haus zahlen. Und sogar unser Haus noch mit meinen 2 Brüdern teilen.
Ist das richtig so ?
was für Möglichkeiten gibt es noch um dies zu verhindern ?
Dankeschön im Vorraus.
Gruss Steffen

Hallo Steffen,

das ist grundsätzlich richtig, wobei ich nicht genau weiß, ob das bei drei potentiellen Erben mit der Erbschaftssteuer so stimmt. Möglichkeiten, das zu verhindern gibt es. Insoweit würde ich Ihnen jedoch empfehlen, zu einem Notar zu gehen und ihn mit einer entsprechenden Regelung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Lösungen gibt es je nach Bereitschaft der Eltern und den Wünschen aller …
A) Teilung der Flächen zur Trennung der beiden Häuser und notarieller Vertrag über den Grundstücksteil mit Klarstellung der Situation und späteren Anrechnungspflicht(Ihr Notar beantwortet hierzu alle Fragen kostenneutral !).
B) Wenn Flächenteilung nicht geht, dann Teilung in Wohnungseigentum.
C) Nachrangig: Im notariellen Erbvertrag wird das „Versäumte“ quasi nachgeholt und klargestellt mit dem Ziel, dass Ihre Befürchtungen nicht eintreten (vereinfacht ausgedrückt).
D) Erbvertrag wie vor aber mit Pflichtteilsverzicht der Geschwister inbezug auf Hausneubau.
Falls noch Fragen bestehen: Bitte alles wiederholt darstellen und fragen.
Grüße aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.880-mal Fragen beantwortet)

Hallo,

Sie sollten sich schnellstens an einen Steuerberater wenden, der Ihnen weiterhilft:
Die Eltern übertragen Ihnen jetzt das Grundstück zum reinen Grundstückswert, mit dem Hinweis, dass Sie selbst das Gebäude auf eigene Kosten erstellt haben, der Wert also nicht den Eltern zuzurechnen ist und nicht geschenkt werden kann.

Nach dem Tod der Eltern ist das kaum noch möglich, weill dann die Geschwister wahrscheinlich eine solche Vereinbarung nicht mit Ihnen abschließen möchten.

Ich bin kein Steuerfachmann!
MfG,
S.

Hallo,

es ist richtig, dass jetzt das neugebaute Haus auf dem Grundstück der Eltern mit dem Bau zum Eigentum der Eltern geworden ist. M.E. kann man das aber reparieren.

Du machst mit Deinen Eltern eine gemeinsam verfasste und unterschriebene Erklärung, in der deutlich gemacht wird, dass alle Baukosten von Dir getragen wurden und die Werterhöhung des Grundstückes insoweit ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Sollte eine Hypothek oder ähnliches auf dem Grundstück eingetragen sein (dann wären Deine Eltern insoweit Schuldner!)verpflichtest Du Dich, alleine für die Schulden aufzukommen.

Gibt es die Möglichkeit, dass Deine Eltern das Grundstück bereits jetzt übertragen, dann würde für die Schenkung nur der Wert des Grunstücks (ohne den Aufbau zugrunde gelegt. Da die Übertragung ohnehin nur mit Notar geht, besprichmit ihm, was in den Schenkungsvertrag alles aufgenommen werden muss. Insbeondere muss sich aus der Schenkung ergeben, dass Du die Baukosten komplett alleine getragen hast, insoweit also wertmäßig keine Schenkung erfolgt.

Ganz heiper Tipp: Die gemeinsame Erklärung benötigt keine notarielle Form und sollte schnellstens geschehen - sicher ist sicher! Hauptsache, inhaltlich versteht man, was Ihr ausdrücken wollte, auch wenn es juristisch ev. eleganter fomuliert werden könnte!
Viel Glück!
Ingeborg

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass Sie über die Hauserstellung in allen Teilen Belege haben und somit nachweisen können, dass Sie das Haus aus eigenen Mitteln erstellt haben.
Ein besserer Vorschlag, als sich auf eine Erbauseinandersetzung und Nachweisprobleme mit dem Finanzamt einzulassen ist, Sie gehen zu einem Notar. Der macht ein Testament in welchem die Eltern eine klare Regelung treffen und bestätigen, dass Sie auf Ihre Kosten die Immobilie erstellt haben.
MfG
PB

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Ohne Kenntnis der Wert und der Verwandschaftsbeziehungen kann ich Ihre Frage nicht beantworten.

Kinder haben aber jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro, so dass ich nicht davon ausgehen, dass hier Erbschaftssteuer zu zahlen wäre.

Abgesehen davon könnte ggf. ein weitere Freibetrag in Hinblick auf das Haus genutzt werden.

Gerne bin ich bereit zu klären, ob in Ihrem Fall Erbschaftssteuer gezahlt werden muss und wie man das ggf. verhindern kann.

Weiter Hinweis finden Sie auch unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
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