Grundstückverkauf / zwei Besitzer

Liebe Community,

rein hypothetisch betrachtet: Es gibt ein Grundstück, welches bebaut ist. Dieses bebaute Grundstück gehört noch der Bank. Zwei Personen sind im Grundbuch eingetragen. Einer zu etwa 95 % und der andere ergo mit dem Restwert.

Die Löwenanteil-Person müsste das besagte und bebaute Grundstück eigentlich verkaufen, weil er inzwischen mit der Verwaltung (Mieter, Reparaturen, Steuern, etc.) nicht mehr zurecht kommt und die Hypothekrückzahlung von mal zu mal komplizierter wird. Also denkt er sich: Bevor die Bank das Haus verhökert, verkaufe ich das ganze, tilge die Hypothek und habe meine Ruhe.

Die Minianteil-Person, die sich weder bei der Rückzahlung beteiligt, noch sonstige Unterstützung (z.B. bei der Verwaltung) leistet, ist jedoch strickt gegen den Verkauf (die Gründe sind nicht ganz klar).

Die 95%-Person sitzt in einer echten Bredullje.

Angenommen, solch eine Vorstellung wäre real, was würde ein Rechtsanwalt solch einer Person während einer Beratung wahrscheinlich empfehlen?

Es dankt und grüßt,
Benjamin

Teilungsversteigerung?
Hai,

ich finde, dass die Besitzverhältnisse etwas seltsam aufgeteilt sind (im Grundbuch stehen jedenfalls Bruchteile, keine Prozentanteile, und da gibts auch kein „etwa“). Aber gut, ich bin auch kein Anwalt, aber mir fällt da spontan die Möglichkeit der Teilungsversteigerung ein.

Wenn derjenige, der den größten Anteil besitzt, seinen Anteil verkaufen würde, wär’s ja schwierig, einen Käufer zu finden, der mit dem kleinen Rest nix tun kann.

Die Traumlösung ist eine Teilungsversteigerung auch nicht, weil man bei freiem Verkauf einen etwas höheren Kaufpreis erzielen könnte, aber spontan ist’s die einzige, die mir einfällt.

LG

Schnägge

ich finde, dass die Besitzverhältnisse etwas seltsam
aufgeteilt sind (im Grundbuch stehen jedenfalls Bruchteile,
keine Prozentanteile, und da gibts auch kein „etwa“).

Ja, im Grundbuch sind es auch Bruchangaben. Auf dem Grund sind jedoch mehrere Objekte und die Aufteilung ist leicht kompliziert (da auch teilweise vererbt wurde). Daher der Einfachheit die etwaigen Prozentangaben.
(Sind denn für die Frage genaue Angaben der Verhältnisse von Nöten? Eine Person hat einen sehr großen Anteil und die andere Person einen sehr kleinen Anteil - verzeihen Sie bitte, wenn ich ihren akribischen, genauen Geist durch meine etwaigen, sekundären Angaben gestört habe)

Teilungsversteigerung ist fast unmöglich, da in einem Haus nur eine Wohnung (von drei) der zweiten Partei gehört (Vertraglich) - doch das ganze Haus soll / kann nur als ein Objekt verkauft werden.

verzeihen Sie bitte, wenn
ich ihren akribischen, genauen Geist durch meine etwaigen,
sekundären Angaben gestört habe)

'Tschuldigung, das ist berufsbedingt - da geht die juristische Pingeligkeit manchmal mit einem durch … :smile:

Ich steige leider noch nicht ganz durch - handelt es sich also um ein Mehrfamilienhaus? Und für die einzelnen Wohnungen sind keine eigenen Grundbücher angelegt? (sonst könnte derjenige, der seinen Anteil los werden will, ja „einfach“ seine Wohnung verkaufen).

das ganze Haus soll / kann nur als ein Objekt verkauft werden.

Unjuristisch und unbefangen mal gefragt: warum?

Liebe Grüße,

Schnägge