Hallo,meine Schwester ist bei DKV privat im „Basistarif“ versichert.In diesem Tarif wird maximal der 2- fache Regelsatz bezahlt.Nun ist Sie an Krebs erkrankt, und die ersten Arztrechnungen laufen ein. In einigen Rechnungen wird der 3,5- fache Satz vom Arzt berechnet. Meine frage nun: Ist der Arzt berechtigt diese erhöhten Beträge zu fordern, obwohl er eigentlich lt. Versicherungskarte sehen müßte das diese Leistungen nicht bezahlt werden ?
Moin,
Meine frage nun:
was sagen denn der Arzt und die DKV dazu?
Gandalf
Hallo,
so gemein das in erster Linie auch klingt, der Arzt kann nichts dafür das deine Schwester so mies privat versichert ist, da zahlen selbst die gesetzlichen mehr.
Der Arzt ist berechtigt den Satz zu steigern, er geht nur einen Vertrag mit der Patientin ein nicht mit der Kasse.
Wenn gesteigert wird muss begründet werden, der normale Satz beträgt 2,3 was darüber ist bis zum 3,5 f. Satz. Eine auserodentliche Begründung bedarf es bei einer Steigerung über den 3,5 f. Satz.
Gruß
Hi Lucia, das stimmt fast immer, aber nicht, wenn der Patient tatsächlich im Basistarif versichert ist.
Denn wenn hier der Patient dem Arzt vorher mitteilt, dass er in diesem Tarif ist, dann muss er ihn auch zu den dort vereinbarten Sätzen (Arzt 1,8, Zahnarzt 2,0) behandeln (falls er es überhaupt tut).
Ist das aber nur ein „normaler“ Tarif mit abgespeckten Leistungen, gilt wie Du schreibt, ganz normal die GOÄ/GOZ (mit entsprechender Begründung bis 3,5fach).
Lieber Stemar, bist Du also sicher, dass das wirklich der Basistarif ist? Der zahlt, wie oben aufgeführt nämlich nicht 2,0fach beim Arzt.
Ciao, Bernhard
Guten Morgen Bernhard,
ja das hatte ich vergessen zu sagen, allerdings habe ich bei unseren *Basispatienten* trotz Versichertenkarte erst mitgeteilt bekommen das sie so versichert sind, als die erste Rechnung mit normalem Satz ins Haus flatterte, dann legten sie ein Schreiben vor das man eigentlich vor Behandlungsbeginn zeigen hätte sollen.
Leider ist es immer noch so das es nicht auf jeder Karte ersichtlich ist =(.
Gruß