Grundtücksverkauf - Miteigentümer verstorben

Hallo,
ich habe mehrere Fragen, ich hoffe Sie können mir bzw. uns weiterhelfen.
Meine Oma bzw. ihre Kinder möchte Gründstück und Haus verkaufen. Meine Oma ist Eigentümerin zu 1/2 und die andere Hälfte ging nach dem Tod ihres Mannes an die 5 Kinder und an sie zu gleichem Anteil. Also besteht hier eine Erbengemeinschaft.
Nun sind 2 Onkels innerhalb von 8 Wochen aus dieser Erbengemeinschaft verstorben. Das Erbe wurde von meiner Oma, meinen Tanten und Onkels (Geschwister der Verstorbenen), Cousinen und Cousins sowie deren Kinder ausgeschlagen. Verheiratet waren beide Onkels nicht und Kinder hatten sie auch keine. Also somit noch keine Erben !! Es gibt eine Nachlasspflegerin (leider sehr unfreundlich und nicht hilfsbereit) die das Thema betreut. Was nun? Ich habe gelesen, dass wenn sich keine weiteren Erben finden, dass das Erbe an den Fiskus geht. Was passiert mit den Grundstücksanteil der Verstorbenen? Wie und wann können wir verkaufen? Können wir verkaufen wenn nicht alle Miteigentümer unterzeichnen bzw. zustimmen ?

Die Nachl.pflegerin ist offenbar für die z.Zt. noch unbekannten Erben bestellt worden. Somit gibt es für diese Erben eine gesetzl. Vertreterin. Diese kann gemeinsam mit den bekannten Erben und der Oma die Immobilie verkaufen. Solange die Pflegerin im Amt ist, besteht allerdings der Nachteil, dass Kaufvertrag der gerichtlichen Genehmigung bedarf. Hierzu ist in der Regel die Beschaffung eines Verkehrswertgutachtens erforderlich, um die Angemessenheit des wohl noch nicht bekannten Kaufpreises zu beweisen. Also erst die Schätzung her und dann den Verkauf forcieren. Wenn die Pflegerin verschleppt oder sich nicht angemessen verhält, sollten Sie mit dem Nachlassgericht (den Rechtspfleger oder Richter) sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.