Hi zusammen,
ich betreibe eine etwas größere Onlinecommunity mit einer Mitgliederzahl im 3-stelligen Bereich.
Da dass Projekt derzeit nur von Spenden lebt habe ich mir überlegt eine optionale Mitgliedsgebühr einzuführen, was auch gut aufgenommen wurde, vor allem von den Leuten die eh regelmäßig spenden.
Da dass ganze dann natürlich eher Gewerblich dasteht vor deutschem Recht, wäre eine Art Geschäftsform natürlich von Vorteil.
Hier habe ich mich schon weitergehend informiert und der e. V. käme dazu am ehesten in Frage.
Natürlich wohnen wir (die Mitbetreiber und ich) nicht alle „im selben Dorf“, teilweise nicht mal im selben Land (Deutschland, Österreich, Schweiz, Dänemark), treffen uns aber seit Jahren sowieso mindestens 1x im Jahr.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
Ist es möglich einen e. V. auch auf diese Weise zu gründen:
- Gründungsversammlung online (Teamspeak, Skype o. Ä.) in der die Satzung besprochen wird, Satzung wird dann postalisch zum Unterschreiben zugeschickt
- Mitgliederversammlung ähnlich gestaltet
- Vorstände in verschiedenen Ländern?
Muss der Vereinsname zwangläufig Ausgeschrieben sein? Oder ist eine Abkürzung des Namens Zeitgleich enthalten? Beispiel: Der Vereinsname Lautet „Muster Verein e. V.“ wäre somit „MV e. V.“ beinhaltet oder grundsätzlich möglich so zu firmieren?
Umgekehrt, ist es möglich eine Abkürzung anzumelden und dann trotzdem voll ausgeschrieben mit dem Zusatz e. V. zu firmieren?
Danke im voraus für eure Antworten!