Hallo zusammen,
ich habe bereits ein Gewerbe nach §34d GewO als freier Handelsvertreter seit dem Jahr 2013 angemeldet. Hierbei arbeite ich unter dem Dach eines Finanzdienstleistungsunternehmens. Ein weiteres Gewerbe nach §34c GewO habe ich vergangen Monat ebenfalls angemeldet.
Nun habe ich über die Gründung einer - Unternehmensgruppe - nachgedacht.
Welche Faktoren sind hierbei zu beachten?
Darf bzw. kann ich wenn ich selbst zwei Gewerbe angemeldet habe eine Unternehmensgruppe gründen? Oder muss es in Absprache mit den jeweiligen Unternehmen sein?
Warum ich eine Unternehmensgruppe gründen möchte ist dass es für Kunden meinerseits ein Namen gibt, wie auch für die Finanzwege.
Für weitere Antworten bzw. Tipps bin ich dankbar.
Grüße
D. E.