Grundvermessung und -gutachten

Hallo,

wenn eine Stadt Grundstücke verkauft werden diese doch vermessen und begutachtet. Nun bekommen wir einen Brief vom Bauträger, der uns bittet einen Gutachter und Vermesser zu beantragen oder die stellen eigene Leute zur Durchführung der Arbeiten. Die würden dafür aber für Vermessung 1900 Euro und für Bodengrundgutachten 1500 Euro berechnen.

Sind die Unterlagen der Stadt nicht ausreichend? Gibt die Stadt sowas heraus? Wenn auch verständlich, dass eine Gebühr fällig sein wird… Ich denke aber nicht, dass die Gebühr so hoch ist, auch wenn´s 1000 Euro sind, habe ich immer noch viel gespart… Habt ihr damit Erfahrungen gesammelt?

Danke und Gruß
ajlav

wenn eine Stadt Grundstücke verkauft werden diese doch
vermessen und begutachtet. Nun bekommen wir einen Brief vom
Bauträger, der uns bittet einen Gutachter und Vermesser zu
beantragen oder die stellen eigene Leute zur Durchführung der
Arbeiten. Die würden dafür aber für Vermessung 1900 Euro und
für Bodengrundgutachten 1500 Euro berechnen.

Sind die Unterlagen der Stadt nicht ausreichend? Gibt die
Stadt sowas heraus? Wenn auch verständlich, dass eine Gebühr
fällig sein wird… Ich denke aber nicht, dass die Gebühr so
hoch ist, auch wenn´s 1000 Euro sind, habe ich immer noch viel
gespart… Habt ihr damit Erfahrungen gesammelt?

Hallo ajlav,
beim Grundstücksverkauf sind häufig (nicht immer) die Grundstücksgrenzen eingemessen. Manchmal steht im Kaufvertrag aber auch ein Quadratmeterpreis und eine ungefähre Grundstücksgröße. Der Kaufpreis kann pauschal oder vorbehaltlich einer Vermessung sein. Was steht bei dir im Vertrag?
Beim Hausbau sind nun aber nicht nur die Grundstücksgrenzen ausschlaggebend. Auch das Höhenprofil ist wichtig. Wie tief darf der Keller sein, damit das Abwasser ohne Pumpen noch abfließt? In einem Bebauungsplan (gibt es diesen?) sind eventuell Bezugshöhen benannt. Z.B. Traufhöhe max. 12 m über Straße. Wie hoch liegt aber dein Bauplatz?
Da kann es also notwendig werden, dass etwas vermessen wird.

Auch ein Baugrundgutachten kann wichtig sein. Es ist durchaus ein Unterschied, ob auf Kies oder Lehm gebaut wird. Auf geschütteten Boden wird es ganz heikel.

Mein Tipp. Frage in deiner Gemeinde nach, ob es einen Bebauungsplan gibt. Bei den neueren sind die Grundlagen (Grundstücksgrenzen, Höhen usw.) meist auch digital vorhanden. Eventuell gibt es auch schon ein Baugrundgutachten.
Auf dem Bebauungsplan findest du auch die Adresse des Planers. Der schickt eventuell auch die Angaben per E-Mail kostenfrei an deinen Architekten oder Bauträger. So handhabe ich es zumindest.

Grüße
Ulf

Ewtas wirr
Hallo,

Di ahst etwas wirr geschrieben. Kaufst Du dass Grundstück oder der Bauträger? Kauft der Bauträger das Grundstück, kann Dir das mit der Vermessung egal sein, es sei denn im Vertrag mit dem Bauträger steht etwas anderes.

Vom Bauträger kauft man ein Stück Haus mit Grundstück - fertig gebaut uns nicht scheibchenweise!

Christian

Hallo,

Di ahst etwas wirr geschrieben.

habe verstanden :wink:

Kaufst Du dass Grundstück oder
der Bauträger?

Ich kaufe das Grundstück von der Stadt, der Bauträger baut mir ein Haus auf meinem Grundstück. Der hätte ja fragen können, ob die Gutachten vorhanden sind, der hat ja schließlich Erfahrung. Deshalb war meine Frage, ob die Stadt für einen Bau ausreichende Unterlagen zur Verfügung stellen kann.

Gruß
ajlav

ANTWORT
Hallo,

Ich kaufe das Grundstück von der Stadt.

DEIN RISIKO IN BEZUG AUF GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES GRUNDSTÜCKES.

der Bauträger baut mir ein Haus auf meinem Grundstück. Der hätte ja :fragen können, ob die Gutachten vorhanden sind, der hat ja :schließlich Erfahrung. Deshalb war meine Frage, ob die Stadt für :einen Bau ausreichende Unterlagen zur Verfügung stellen kann.

DER BAUTRÄGER FRAGHT DOCH JETZT! [IST ES EIN BAUTRÄGER ODER EINE BAUFIRMA?] DIE KOSTEN RICHTEN SICH SOWIESO NACH EINER GEBÜHRENTABELLE IN DER HOAI.

WENN ES EIN UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK IST, DANN HAT DIE KOMMUNE KEIN BODENGUTACHTZEN UDN KEINE VERMESSUNGSUNTERLAGEN. WARUM SOLL ICH ALS KOMMUNE ETWAS BEGUTACHTEN ODER VERMESSEN LASSEN, WENN ICH NICHTS DAMIT ANFANGEN WILL.

ANMERKUNG: DEIN BAUVORHABEN IST SCHLECHT GEPLANT! BODENGUTACHTEN UDN VERMESSUNG SIND GRUNDBESTANDTEILE EINER JEDEN PLANUNG UND SIND AUCH KOSTENMÄSSIG DARZUSTELLEN. WAS IST MIT DER EINMESSUNG DES GEBÄUDES NACH FERTIGSTELLUNG?

Christian

DEIN RISIKO IN BEZUG AUF GRÖSSE UND BESCHAFFENHEIT DES
GRUNDSTÜCKES.

Warum schreist du so???

WENN ES EIN UNBEBAUTES GRUNDSTÜCK IST, DANN HAT DIE KOMMUNE
KEIN BODENGUTACHTZEN UDN KEINE VERMESSUNGSUNTERLAGEN. WARUM
SOLL ICH ALS KOMMUNE ETWAS BEGUTACHTEN ODER VERMESSEN LASSEN,
WENN ICH NICHTS DAMIT ANFANGEN WILL.

Weil die Kommune einen Bebauungsplan machen muss! Es werden Größen und Abstände festgelegt.

ANMERKUNG: DEIN BAUVORHABEN IST SCHLECHT GEPLANT!

das kannst du wohl schlecht beurteilen

BODENGUTACHTEN UDN VERMESSUNG SIND GRUNDBESTANDTEILE EINER
JEDEN PLANUNG UND SIND AUCH KOSTENMÄSSIG DARZUSTELLEN.

Das ist mir klar, das für Vermessung und Beguntachtung Kosten entstehen, diese und etwaige anderen Kosten sind auch eingeplant. Meine Frage war nur, ob ich mir einen Teil dessen sparen kann. Ich habe die zuständige Behörde auch schon angeschrieben, warte auf Antwort.

WAS IST MIT DER EINMESSUNG DES GEBÄUDES NACH FERTIGSTELLUNG?

Was soll damit sein? Der Bau MUSS ja behördlich abgenommen werden

Hallo,

Warum schreist du so???

Sorry, wegen der Großschreibung - war nicht meine Absicht! Aber ich Grüsse noch !

Weil die Kommune einen Bebauungsplan machen muss! Es werden
Größen und Abstände festgelegt.

Nein ! Sie kann ! Und was in einem B-PLan steht sind keine Daten für eine Einmessung eines Grundstückes !

das kannst du wohl schlecht beurteilen

Doch, denn sonst würdest Du solche Fragen hier nicht stellen müssen!

Tschüss Christian

Hallo Christian,

danke für deine Antworten und die konstruktive Kritik.

Gruß
ajlav