Grundvers.Gas Anfrage Zählerstand

Guten Tag,

angenommen Kunde A wechselt vom Grundversorger zum günstigeren Anbieter.

Nach langer Zeit, schon über ein Jahr, meldet sich der Grundversorger und verlangt einen Zählerstand. Auszug aus dem Schreiben:

"Sie werden von Ihrem Lieferanten mit Energie über das xxx dienstleistend betreute Leitungsnetz der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH beliefert.

Ihr Lieferant hat mit uns vereinbart, dass wir die Energiezählerstände einmal jährlich erfassen und diese für die Erstellung der Netznutzungsabrechnung verwenden.
Die Zählerstände werden wir Ihrem Lieferanten mitteilen.
Bitte beachten Sie das keine Mitteilung der Zählerstände durch Ihren Lieferanten an uns erfolgt."

Was hat der Kunde eines Gasanbieters, der irgendwo in Deutschland seinen Sitz hat, mit dem Abkommen zwischen dem Gasanbieter und dem Grundversorger zu tun?

Muss man da wirklich Tätig werden? Sollte nicht der Gasanbieter selbst den Kunden anschreiben?

Gruß Opec

Hallo,

es ergibt sich aus dem untenstehenden Schreiben, dass der Versorger den örtlichen Versorger mit der Ablesung beauftragt hat; das macht auch im Hinblick auf Kosten Sinn. Vermutlich wird es eine Abrechnung innerhalb der beiden Versorger intern geben.
Es wäre also zu empfehlen, der Bitte des Versorgers nachzukommen.
LG :smile:

"Sie werden von Ihrem Lieferanten mit Energie über das xxx
dienstleistend betreute Leitungsnetz der RWE Rhein-Ruhr
Verteilnetz GmbH beliefert.

Bei der Versorgung von Strom und Gas ist zu unterscheiden zwischen dem Vertriebspartner und dem Netzwerkbetreiber bzw. Netzwerkeigentümer: hier die RWE

Ihr Lieferant hat mit uns vereinbart, dass wir die
Energiezählerstände einmal jährlich erfassen und diese für die
Erstellung der Netznutzungsabrechnung verwenden.
Die Zählerstände werden wir Ihrem Lieferanten mitteilen.

Das tut der Netzwerkbetreiber in Übereinstimmung mit dem Vertriebspartner des Kunden - der Geschäftspartner des Netzwerkeigentümers sein muß um seinen Kunden Energie über das Netz liefern zu können

Was hat der Kunde eines Gasanbieters, der irgendwo in
Deutschland seinen Sitz hat, mit dem Abkommen zwischen dem
Gasanbieter und dem Grundversorger zu tun?

s.o.: in diesem Fall wäre die RWE Netzwerkbetreiber.

Hallo Opec,

die Anfrage ist rechtens. Sieh mal http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__9.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__11.html. Bei der Ablesung prüfen die dann gleich, ob irgendwelche Manipulationen an der Zählereinrichtung vorgenommen wurden bzw. ob die Uhr noch richtig funktioniert.

Erfolgt keine Ablesung, wird dein Verbrauch geschätzt und mit der nächsten Ablesung korrigiert. Das war wohl bisher der Fall.

Du solltest also dem Netzbetreiber deinen Zählerstand mitteilen. Eine Kopie oder Notiz darüber für deine Unterlagen kann aber nicht schaden.

Grüße
Ulla