Hallo,
wie verhält es sich eigentlich wenn jemand ein Grundstück erwirbt, auf diesem sich ein Haus und Nebengebäude befinden, dieses aber nicht erschlossen ist. Es gibt also weder Strom noch fließend Wasser. Gibt es in Deutschland ein Grundrecht, das hier eine Versorgung gelegt werden muss oder wie verhält sich sowas?
MFG
Hallo,
Gibt es in Deutschland ein Grundrecht,
das hier eine Versorgung gelegt werden muss
Nein, das gibt es nicht.
oder wie verhält
sich sowas?
Ganz grob gesagt gehen die Versorgungsträger nach dem Prinzip „wer bestellt, der bezahlt“ vor. (Gezahlt werden müßte wahrscheinlich auch, wenn es das „Grundrecht“ gäbe.)
Gruß
Jörg Zabel
Hallo
Du suchst den § 123 Baugesetzbuch, welcher in Nr.1 regelt, dass die Gemeinden für die Erschließung zuständig sind und in Nr. 3, dass kein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht.
Wobei der Katalog des gemeindlichen Erschließungsaufwands nach BauGB sich ohnehin auf Straßenoberflächen, Beleuchtung und Straßenentwässerung beschränkt.
Man kann (bzw. muss manchmal) also selbst zur Tat schreiten. Zahlen muss man als Anlieger am Ende sowieso alles, was an Leitungen verlegt wurde, egal, ob auf Veranlassung der Gemeinde per Umlage oder direkt aufgrund Eigeninitiative beim Versorgeungsunternehmen.
Gruß
smalbop