Hallo
Ob dies zulässig ist, entscheidet -in Deutschland- in solchen Fällen die untere und die obere Wasserbehörde, also die Stadt-/Gemeindeverwaltung und das Regierungspräsidium. Grundwasser ist immer ein Schutzgut, das nicht -in welcher Form auch immer- der Emission durch Schadstoffe ausgesetzt werden darf. Und eine Emission wird wahrscheinlicher, wenn man die Oberbodenschichten entfernt. Und es gibt auch Trinkwasserreservoirs, die in quartären Lockergesteinen liegen. In solchen Gebieten ist es nicht zulässig, den Oberboden zu beeinträchtigen. Aber auch in Trinkwasserschutzgebieten, in denen tiefere Grundwasserstockwerke genutzt werden, sind solche Maßnahmen nicht zulässig. Das alles ist in Deutschland durch die einzelnen Richtlinien und Gesetze der Bundesländer geregelt. Generell unzulässig ist es nicht, sondern von Fall zu Fall zu entscheiden.
Die andere Frage ist, ob es Sinn macht, an dieser Stelle einen durch Grundwasser gespeisten Weiher anzulegen. Da dadurch ein großes Volumen des Aquifers entfernt wird, dürfte sich der Grundwasserspiegel deutlich tiefer als 1,6m einregeln. Schließlich macht in einen Aquifer das größte Volumen das Gesteinsmaterial aus.
Es könnte funktionieren, wenn es sich um gespanntes GW handelt, dh. das GW steigt nach dem Anbohren im Bohrloch an. Aber selbst dann müßte der Anstieg und vor allem der Nachfluß schon sehr groß sein, um den Volumenverlust durch den Aushub auszugleichen.
Gruß
Lutz
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