Nach der großen Dürre des vergangenen Jahres überlege ich, auf eigenem Grundstück einen Grundwasserbrunnen bohren zu lassen, um das geförderte Grundwasser im Bereich des eigenen Grundstücks zur Bewässerung zu verwenden.
Möchte mich vor weiteren Schritten aufschlauen, wie die Rechtslage aussieht.
Kann mir jemand mit den rechtlichen Grundlagen für einen solchen Brunnen weiterhelfen?
Standort Baden-Württemberg, Kreis Ludwigsburg