Grundwasserbrunnen, Rechtslage

Nach der großen Dürre des vergangenen Jahres überlege ich, auf eigenem Grundstück einen Grundwasserbrunnen bohren zu lassen, um das geförderte Grundwasser im Bereich des eigenen Grundstücks zur Bewässerung zu verwenden.

Möchte mich vor weiteren Schritten aufschlauen, wie die Rechtslage aussieht.

Kann mir jemand mit den rechtlichen Grundlagen für einen solchen Brunnen weiterhelfen?
Standort Baden-Württemberg, Kreis Ludwigsburg

Hallo !

Eine Anfrage bei einem professionellen Brunnenbauer genügt.
Sieh in die gelben Seiten und ruf an. Du benötigst ihn dann sowieso!

Gruß max

Hallo !

Du benötigst ihn dann

sowieso!

Nicht unbedingt. Wenn das Grundwasser nicht zu tief liegt ( ca. 8 m), kann man sich Brunnenspitz, Verlängerungsrohre, eine Handpumpe im Baumarkt besorgen. Okay, ein paar starke Freunde braucht man dann auch noch, um den Brunnenspitz mit einer Ramme in die Erde zu schlagen. Wird aber wesentlich billiger sein, als einen Fachmann zu ordern.

Grüße

Sabine

Hallo,

Nicht unbedingt. Wenn das Grundwasser nicht zu tief liegt (
ca. 8 m), kann man sich Brunnenspitz, Verlängerungsrohre, eine
Handpumpe im Baumarkt besorgen. Okay, ein paar starke Freunde
braucht man dann auch noch, um den Brunnenspitz mit einer
Ramme in die Erde zu schlagen. Wird aber wesentlich billiger
sein, als einen Fachmann zu ordern.

wieviel Wasser brauchst du denn für den Garten? Mit dem von dir geschilderten Rammbrunnen ist nicht allzuviel rauszuholen. Bei zu hoher Entnahme setzt sich der Brunnen sehr schnell zu (Eisenoxide, Versandung) und du kannst ein paar Meter weiter wieder rammen. Wird auf die Dauer etwas nervig. Für längerwährende Freude ist ein sauber ausgeführter Bohrbrunnen schon empfehlenswert. Das geht dann aber nicht mehr ohne Brunnenbauer.

hier sind Infos zu Brunnen:
http://www.der-brunnen.de/

Gruss, Niels

Hallo Michael,

Kann mir jemand mit den rechtlichen Grundlagen für einen
solchen Brunnen weiterhelfen?
Standort Baden-Württemberg, Kreis Ludwigsburg

alles zum Wasserrecht findest Du beim Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/Vorschriften/Vo…

und dort unter „Wasserrecht“.

Grundsätzlich ist die Grundwasserentnahme genehmigungspflichtig, es wird dafür auch ein (geringes) Entgelt festgesetzt. Ausnahmen kann die Oberste Wasserbehörde durch Rechtsverordnung allgemein oder für einzelne Gebiete bestimmen (§ 36 Wassergesetz BaWü). Für die Nutzung in privaten Hausgärten gibt es derzeit keine allgemeine Befreiung von der Genehmigungspflicht.

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren wird meines Wissens durch die Kreisbehörden verwaltet.

Schöne Grüße

MM

Am besten genau bei den zuständigen Ämtern nachfragen. In manchen Kreisen wird die Anmeldung und regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität (Labor) verlangt. Unter Umständen kann das teurer werden als die Nutzung des Leitungswassers, selbst wenn man nie vorhatte das Wasser als Trinkwasser zu verwenden.

Hallo !

Natürlich kann man das selbst mit lieben Freunden machen!

Nur, wer gibt Dir die Garantie, dass nach drei Tagen schwerster Arbeit, nach Ausleihen von Bohrmaterial für Geld bzw Kauf, dann auch Wasser kommt?

Ein Bohrunternehmen gibt die Garantie. Ohne Wasser, keine Kosten !!

Und man wundert sich, wie billig das ist. Und wie schnell das geht.

Nach Verlassen der Bohrstelle ist alles komplett eingerichtet und keiner der Kumpels hat einen Bandscheibenvorteil, keine teure Party muß dann folgen als Dank für geleistete Hilfeleistung und der Wasserverbrauch fürs Spülen blieb in Grenzen.

Gruß Max

Mein Nachbar hats so schon gemacht. Er benötigte dazu auch nur einen Freund, da er die alte Sicker/Klärgrube mitbenutzte. Hat ca. 3m gespart. Und er hat keine Probleme mit verstopften Filtern.

Fallt doch nicht gleich über einen her, nur weil andere Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ziel dieses Forums ist doch u.a. mehrere Lösungen aufzuzeigen; für welche sich der Frager dann entscheidet, liegt allein bei Ihm.

Sabine

Fallt doch nicht gleich über einen her, nur weil andere
Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ziel dieses Forums ist
doch u.a. mehrere Lösungen aufzuzeigen; für welche sich der
Frager dann entscheidet, liegt allein bei Ihm.

Aber, aber !

Gefragt war nur nach der Rechtslage. Niemand wollte wissen, wie gebohrt wird. Und auf meinen Hinweis, doch den Profi zu fragen, bist Du mit Deiner Antwort gekommen, dass man es besser selbst macht. Wo war da Deine Antwort über die Rechtslage? Du bist über mich hergefallen, also niemand über Dich!!!

gruß max

Aktueller Fall
Hi,

(Vorab: Die beste Anlaufstelle für alle deine Fragen ist ein Brunnenbohrunternehmen.)

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Etwa 50 km weg von Ludwigsburg :
Wenn du den Brunnen nicht elektrifizierst und ausschliesslich für den Garten verwendest, dann genügt eine Anzeige beim Landratsamt. Die behalten dann das für sich. Keine Gebühr, schlichtweg nichts.
Natürlich kann man den Brunnen nachträglich elektrifizieren, das interessiert dann auch niemand.

Von Rammbrunnen ist umso mehr abzuraten, je grösser der Garten ist, da zu wenig Wasser kommt, und da die Haltbarkeit des Brunnens begrenzt ist.
Ausserdem funktioniert er nur bei Wassertiefen bis zu 7 m.
Das ist nichts für reale Bewässerungsansprüche, so nach dem Motto „Hauptsache irgendein Brunnen“

Gruss,

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Hallo zusammen,

vielen Dank für eure zahlreichen Beiträge!
Bin mir sicher, daß aus dem Brunnen dieses Jahr schon Wasser fliesst…

Michael

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