Grundwasserpumpe im Keller, wer zahlt?

Guten Tag,

ich bin seit 2 jahren Mieter eines Einfamilienhauses. Die Vermieterin ist Mutter eines Heizungsinstallateurs, der wg ca 1/2 Meter Grundwasserstand im Kriechkeller des Hauses eine Pumpe installierte, die dafür sorgt, das sich das Grundwasser nicht wieder im Keller sammelt.

Seit diese Pumpe läuft, ist mein Stromverbrauch rapide angestiegen, was sich natürlich auch finanziell bemerkbar macht.

Meine Frage:

Würde man diese Pumpe mit einem gesonderten (z.b. elektronischen) Zähler versehen und der Verbrauch wäre somit nachweisbar- wäre dies eine Möglichkeit, sich die Kosten vom Vermieter erstatten zu lassen?

Denn da die Pumpe ja läuft um das Gebäude in Stand zu halten müsste das doch eigentlich Sache des Vermieters sein, oder?
Es steht nichts bzgl der Pumpe im Mietvertrag.

Herzlichen Dank

FAQ:1129
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Gruß
smalbop

Hallo testgelände,

ich sehe auch die Pumpe als Sache des Vermieters (wg. Gebäudeinstandhaltung) an. Kläre die Sache aber umgehend, denn wenn irgend jemand dahinter kommt, dass hier Grundwaser (vermutlich ohne Genehmigung der Unteren Waserbehörde)gepumpt wird, kann es Stunk geben. Und die Gemeinde will auch Abwassergebühren! Pass auf, dass dann nichts an Dir hängen bleibt (nachdem Du ja schon die Energie zahlst).

Wolfgang D.

Grundwasserpumpe = Gebäudeinstandsetzung

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