Grundwasserschutz in Nds

Hallo,

ich möchte auch mal folgenden Fall zur Diskussion stellen:

Man stelle sich vor, Teil einer Wohnraumvermietung in Niedersachsen sei eine Garage (ohne extra Entgelt, mit der Monatsmiete für den Wohnraum mit abgegolten). Der Garagenboden ist nur gepflastert, darunter Erdreich. Der Mieter arbeitet in der Garage an Fahrzeugen (auch Motoren), vermutlich nicht unentgeltlich. Der Vermieter sieht das durch Zufall und fragt sich, ob und wie er nun handeln soll, da das Risiko besteht, dass bei diesen Arbeiten Öl ins Erdreich sickert und irgendwann, wenn die Mieter ausgezogen sind, es plötzlich heißen könnte: Auskoffern des Erdreichs mit Kostenbescheid an den Vermieter.

Da stellen sich natürlich eine Reihe rechtlicher Fragen, von der Reichsgaragenordnung über § 34 WHG, Ölabscheiderpflicht bis hin zur gewerblichen Nutzung und mietrechtlichen Unzulässigkeit.

Wie schätzt Ihr den Handlungsbedarf ein?

Viele Grüße
EK

Hallo EK,

Ist das nicht mehr eine Gewissensfrage des Vermieters. Die Abwägung zwischen
a) den Mieter nicht ankreiden (FA, Gewerbeaufsicht, Umweltamt)
b) dem Gewissen gegenüber der Umwelt
c) der gutbürgerlichen Einstellung (nicht Einhaltung geltener Gesetze)
d) dem Eigennutz (spätere Probleme)

Je nach tatsächlicher Verschmutzung gibt es bei Anzeige mehr oder weniger Ärger.
Und fest steht, daß es richtig Ärger gibt, falls der Mieter sich in Schwarzarbeit übt, die durch eine Anzeige rauskäme.

Gruß Steffi