Angenommen A hat eine einzige Wohnung, in der er alleine lebt. Er wird eingezogen. Wer zahlt nun die Wohnung? Etwa A von seinem Bundeswehr Sold?
Angenommen A hat seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern, lebt aber in einer anderen Stadt, um dort zu studieren, also Zweitwohnung. Bezahlt die Bundeswehr die Zweitwohnung oder muss A diese selbst finanzieren? Gibt es irgendeinen Anspruch auf einen gewissen Zuspruch?
Angenommen A hat eine einzige Wohnung, in der er alleine lebt.
Er wird eingezogen. Wer zahlt nun die Wohnung? Etwa A von
seinem Bundeswehr Sold?
Also es gibt die sog. Mietbeihilfe. Allerdings geht diese nur bis zu einer gewissen Höhe. Siehe auch (gilt zwar für Zivis, sollte bei Wehrdienstleistenden dasselbe sein) http://www.zivildienst.de/cln_029/lang_de/nn_383192/…
Angenommen A hat seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern, lebt
aber in einer anderen Stadt, um dort zu studieren, also
Zweitwohnung. Bezahlt die Bundeswehr die Zweitwohnung oder
muss A diese selbst finanzieren? Gibt es irgendeinen Anspruch
auf einen gewissen Zuspruch?