Guten Tag,
wisst ihr, wo ich bereits entschiedene Fälle (oder irgendwie nähere Informationen) zu folgendem Thema finde:
- Zwei Brüder haben Grundwehrdienst geleistet, dritter müsste eigentlich nicht, nur hat der erste Bruder, da er nach dem Grundwehrdienst für über zehn Jahre (z.B. 16 Jahre) als Soldat übernommen wurde, den Grundwehrdienst vorzeitig beendet / abgebrochen, hat also ein best. Dauer (z.B. 15 Tage) weniger als „vollständigen Gundwehrdienst“ geleistet, damit muss der dritte laut Gesetz auch zur Bundeswehr.
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PS: Danke schon im Voraus
Daniel
Hallo
Wo liegt denn der unverständliche Punkt?
WPflG § 11 Befreiung vom Wehrdienst „sagt“:
(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien, (…)
2. deren zwei Geschwister
a) Grundwehrdienst von der in § 5 Abs. 1a bestimmten Dauer,
(…)
h) Wehrdienst von höchstens zwei Jahren Dauer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
geleistet haben oder
Das scheint ja hier schlicht nicht zuzutreffen, oder hab ich da was falsch verstanden?
Alle §§ gibt’s hier: http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/index.html
Gruß,
LeoLo
danke für deine Antwort, LeoLo,
steht das denn in irgendeiner Relation, dass der Betroffene 9 Monate zur Bundeswehr muss, nur weil sein Bruder z.B.15 Tage zu wenig geleistet hat und sich jetzt sogar auf z.B.17 Jahre verplichtet hat? Ich meine, natürlich wäre am Gesetz nichts zu rütteln, doch ich glaube, das wird es schon Fälle zu geben, nur weiss ich nicht, wo ich die finden soll.
Denkt jmd., dass der Betroffene Chancen drauf hat, dass nach einer Anfechtung er vom Wehrdienst freigstellt wird? Wenns schon Fälle dazu gibt…
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